Noch ist Anneliese Fearns gelassen. Die Vorsitzende des Vereins Bürgerpark Büdingen hat den Verkauf des 40 000 Quadratmeter großen Areals an der Seestraße mit Interesse zur Kenntnis genommen, mit einer klaren Stellungnahme zu den Plänen wolle sie aber erst abwarten, bis genauere Angaben vorliegen. Bislang ist nur klar, dass ein Schweizer Investor das Gelände für 9,5 Millionen Euro gekauft hat, um dort ein Luxushotel zu errichten. In der Tatsache, dass die Informationslage derzeit noch einigermaßen dünn ist, sieht Fearns einen möglichen Hinweis darauf, dass der neue Investor auch eine Rücktrittsklausel in seinen Kaufvertrag hat schreiben lassen. „Verstärkt wird diese Vermutung durch die Erfahrungen mit ähnlichen Meldungen in der Vergangenheit“, schreibt Fearns in einer E-Mail an die Vereinsmitglieder.

Trotz der noch unklaren Lage sei der Verein aber jetzt wieder „voll gefordert“. Erstes Ziel soll ein Gespräch der Bürgerinitiative mit Oberbürgermeister Uli Burchardt sein. Dies sei notwendig, um „genauere Informationen bezüglich der Bauabsichten sowie der Gestaltung des Parks zu erhalten“, heißt es weiter. Aus Sicht der Bürger spielt bei der weiteren Planung vor allem der Bauantrag und die erteilte Baugenehmigung zu dem Bebauungsplan von 1987 eine große Rolle. Der Bebauungsplan an sich sieht enge Grenzen für die Bebauung des Areals vor, einzelne Bäume werden darin als Naturdenkmäler explizit geschützt. Die Initiative befürchtet dennoch, dass in der Baugenehmigung möglicherweise bereits Befreiungsanträge vom Bebauungsplan enthalten sind. Antworten darauf sind derzeit aber kaum zu bekommen.

Noch Brachfläche, bald Luxusresort: Das Büdingen-Areal an der Seestraße.
Noch Brachfläche, bald Luxusresort: Das Büdingen-Areal an der Seestraße.

Eine SÜDKURIER-Anfrage, die 1991 erteilte Baugenehmigung einsehen zu dürfen, lehnte das städtische Pressebüro mit dem Verweis auf „datenschutzrechtliche Gründe“ ab. „Das Baurechts- und Denkmalamt könnte Ihnen nur Einsicht geben, wenn Sie eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers hätten“, argumentiert die Pressestelle. Hier beißt sich die Katze natürlich in den Schwanz – so lange der Eigentümer unbekannt ist, ist es schwierig, an eine solche Vollmacht zu kommen.

So bleiben viele Fragen vorerst noch offen. Immerhin: Bereits vor Wochen hatte die Stadtverwaltung erklärt, im Gespräch mit dem neuen Investoren zu sein. Sollten die Parkschützer für den Fall eines neuerlichen Rückzugs des aktuellen Eigentümers hoffen, dass die Stadt die Flächen erwirbt, um sie als Park für die Öffentlichkeit herzurichten, so gibt es im Bebauungsplan von 1987 eine klare Formulierung dazu. Darin heißt es, es sei der Stadt „nicht möglich, durch planerische Festsetzungen jedwede Bebauung dieses Grundstücks zu verhindern und den Bereich der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen als öffentlichen Park“.

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