Jetzt ist die Entscheidung gefallen: Der Gemeinderat hat im Hinblick auf die anstehende Belagssanierung beim Seeum beschlossen, welche Geschwindigkeit dort künftig gelten soll. In diesem Rahmen ging es auch um das Tempo in der Kaiserpfalzstraße. Beides war in der Vergangenheit immer wieder aufgekommen.
In der Sitzung herrschte schnell Einigkeit, dass beim Seeum Tempo 20 gelten soll. Eine Reduzierung von Tempo 40 auf 30 in der Kaiserpfalzstraße zwischen Kapelle und Volksbank hatte eine längere Diskussion zur Folge, ehe die Entscheidung für Tempo 30 fiel. Beides wird die Verwaltung nun bei der Verkehrsbehörde beantragen. Diese müsste dann erst zustimmen.
Situation und Wunsch
Hauptamtsleiter Stefan Burger stellte zunächst die Ausgangslage vor. Derzeit gibt es in Bodman vier Bereiche, in denen verschiedene Geschwindigkeiten gelten: Tempo 50 in den Bereichen vor der Weilerkapelle, Tempo 40 in der Kaiserpfalzstraße von der Kapelle bis zur Volksbank, Tempo 30 in den Wohngebieten und vor dem Seeum Schrittgeschwindigkeit (Tempo 7) als verkehrsberuhigter Bereich.
Einigkeit bei der Seestraße
Nach der Sanierung beim Seeum wäre dort keine einheitliche Verkehrsfläche mit Platten mehr. Die Notwendigkeit der Schrittgeschwindigkeit würde entfallen, so Burger. Bürgermeister Matthias Weckbach sprach sich für Tempo 20 aus.

Im Rahmen der Sanierung der Seestraße beim Seeum ab Montag, 9. März, finden auch noch weitere Arbeiten statt. Ortsbaumeister Ralf Volber erklärte im Rat, dass eine zusätzliche Beleuchtung am Seeum-Eingang vorgesehen sei. Die Ladestation für E-Fahrzeuge, für die die Gemeinde Zuschüsse erhält, kommt in den Bereich der schrägen Parkplätze gegenüber des Eingangs. „Es ist ein stolzer Betrag, den wir da investieren“, bemerkte Michael Koch (CDU) zu den rund 100 000 Euro für den Umbau der Bushaltestelle (siehe Kasten). Burger und Weckbach erläuterten, dass nach und nach alle Bushaltestellen barrierefrei werden müssen. Diese Vorgabe sei gekommen, nachdem die Haltestelle beim Seeum bereits neu angelegt gewesen sei.
Debatte um die Kaiserpfalzstraße
Bürgermeister Matthias Weckbach warb unter anderem in Hinblick auf die in ein paar Jahren geplanten, selbstfahrenden E-Busse für Tempo 30 in der Kaiserpfalzstraße. Dieses Limit wäre eine der Voraussetzungen für die E-Busse. Ein anderes Argument: „Ich finde, wir können dem Ort mit Tempo 30 ein Stück Lebensqualität geben.“ Die Neugestaltung der Gehwege habe zum Beispiel schon für mehr Aufenthaltsqualität in der Kaiserpfalzstraße gesorgt, sagte er. Christoph Leiz (Grüne) sprach sich für beide Geschwindigkeitsänderungen aus.
Michael Koch kritisierte den Plan, dass Tempo 30 ab der Kapelle und im Bereich davor weiter 50 Stundenkilometer gelten soll: „Bodman beginnt bei Ortsschildern und wir haben nicht Bürger erster und zweiter Klasse.“ Er sehe eher im Bereich des Getränkemarkts und der Straße „Im Weiler“ Bedarf für eine Temporeduzierung, weil dort zu schnell gefahren werde. Sonja Hildebrand (Freie Wähler) regte an, „Im Weiler“ Tempo 40 einzuführen.
Weckbach sagte, er könne sich eventuell eine unechte Einbahnstraße in „Im Weiler“ vorstellen. Das soll in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen werden, wenn es auch um ein Verkehrsleitystem und das Bezahlen von Parkgebühren per Smartphone gehen soll. Die Entscheidung für Tempo 30 in der Kaiserpfalzstraße fiel schließlich mit acht Ja-Stimmen, zwei Neins, drei Enthaltungen und einer Abwesenheit.

Parken in Wohngebieten
Das Gremium sprach in der jüngsten Sitzung auch über die erlaubte Parkdauer auf öffentlichen Stellplätzen in den Wohngebieten oberhalb der Kaiserpfalzstraße. Dort gibt es zwei kleinere Parkplätze, die laut Burger teilweise von Anwohnern zum längerfristigen Abstellen von Autos oder Wohnmobilen benutzt werden. Ein weiteres Problem sei, dass an manchen Stellen so geparkt werde, dass es schwer sei, von Grundstücken auszufahren. Michael Koch warf auch ein, dass Rettungsfahrzeuge Probleme hätten, dort durchzukommen.
Der Rat entschied daher, dass Parken nur noch in gekennzeichneten Flächen erlaubt sein soll. Die Höchstparkdauer soll 24 Stunden betragen. Wie bei den Tempolimits muss die Verwaltung auch dies bei der Verkehrsbehörde beantragen und legt mit ihr die Parkbereiche fest.