Mitarbeiter eines Villinger Unternehmens, das als Zulieferer elektronische Bauteile herstellt, wollten einen Betriebsrat gründen. Bevor es soweit kam, wurde ihnen gekündigt. Sie sagen: Wegen ihres Einsatzes für die Beschäftigten. Wenn dem so ist, würden sie einen Kündigungsschutz genießen.

Einen Zusammenhang mit der bevorstehenden Etablierung des Betriebsrats bestreitet die Geschäftsführung des Unternehmens dagegen. Jetzt kam es zu einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht.

Recht unversöhnlich standen sich die beiden Parteien gegenüber. Die zwei Mitarbeiter hatten vor, einen Betriebsrat zu gründen. Die Beschäftigten wollten dies in die Wege leiten und ergriffen die Initiative.

Bevor es zur Wahl eines Wahlvorstands und eines Betriebsrats kam, erhielten die Zwei das Kündigungsschreiben und wurden sofort freigestellt.

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Drei Abmahnungen

Die Anwältin des Unternehmens, Juristin beim Unternehmensverband Südwest, bestritt, dass dies mit ihrem Engagement für den Betriebsrat zusammenhänge.

Es habe schon im Vorfeld drei Abmahnungen gegeben, es handele sich um persönliche Pflichtverletzungen der Beschäftigten, die beide innerhalb der Logistik arbeiten. Also greife der Sonderkündigungsschutz nicht.

Was wusste die Geschäftsführung?

Von einer bevorstehenden Gründung des Betriebsrats habe die Geschäftsführung gar nichts gewusst. Das wiederum bezweifeln die zwei Mitarbeiter. Es habe Gerüchte gegeben, sagte einer der Betroffenen, man habe schließlich vorfühlen müssen, ob es innerhalb der Belegschaft überhaupt Interesse an einer Arbeitnehmervertretung gebe.

Da es sich um eine Güteverhandlung handelte, versuchte Arbeitsrichter Julius Ibes auszuloten, welche Chancen es für eine Einigung gebe. Der Wert des Sonderkündigungsschutzes wiege schwer, betonte die Anwältin der beiden Betroffenen.

Keine Einigung über mögliche Abfindung

Eine von den Mitarbeitern mitgetragene Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann sie sich nur bei Zahlung einer Sozialabfindung von 50.000 Euro pro Mitarbeiter vorstellen.

Die Gegenseite bot 10.000 Euro. Auch hier lagen die Vorstellungen also weit auseinander.

Nach einer kurzen Bedenkzeit reduzierten die zwei Mitarbeiter ihre Forderung auf je 40.000 Euro. Dem konnte die Anwältin des Unternehmens ohne Rücksprache nicht zustimmen.

Es wird also zu einem weiteren Termin Ende August kommen. An dem muss einer der Geschäftsführer des Unternehmens teilnehmen.

„Die Gründung eines Betriebsrats wird weiter verfolgt.“
Thomas Bleile, Erster Bevollmächtigter IG Metall

Auf Anfrage stellte Thomas Bleile, Erster Bevollmächtigter der IG Metall fest, dass weiterhin ein Kontakt in den Betrieb bestehe, selbst wenn sich die zwei Mitarbeiter auf eine Abfindung einigen könnten. Die Gründung eines Betriebsrats wird „weiter verfolgt“.

Thomas Bleile, Erster Bevollmächtigter der IG Metall (hier eine Aufnahme vom Dezember 2022).
Thomas Bleile, Erster Bevollmächtigter der IG Metall (hier eine Aufnahme vom Dezember 2022). | Bild: IG Metall Villingen-Schwenningen

Gründe, warum zumindest Teile der Belegschaft einen Betriebsrat fordern, nannte die IG Metall nicht. Kündigungen seien derzeit nicht im Gespräch, ganz im Gegenteil: Das Unternehmen mit rund 80 Mitarbeitern wächst offensichtlich.

Lobend hob Bleile eine recht junge Gesetzesänderung hervor. Dadurch sei es Mitarbeitern und Gewerkschaften möglich, Initiatoren von Betriebsratsgründungen notariell festzustellen. Auf diese Weise genießen Beschäftigte einen gewissen Schutz, zuvor sah es „sehr schlecht“ aus, so Bleile abschließend.