Der Hundebesitzer, so berichtet die Polizei weiter, war mit seinem kleinen Mischlingshund unterwegs und hatte ihn zunächst nicht angeleint. Als ihm der entgegenkommende Jogger von weitem zurief, er soll seinen "blöden Köter" an die Leine nehmen, kam er der unwirschen Aufforderung sofort nach. In dem Moment, als sich der Geschädigte nach dem Anleinen des Hundes wieder aufrichtete, sprühte der Jogger ihm ohne Vorwarnung Pfefferspray aus nächster Nähe ins Gesicht und rannte anschließend in Richtung St. Georgener Straße davon.
Wie der Geschädigte mitteilte, sei sein Hund nicht aggressiv gegenüber dem Jogger gewesen. Dieser wird als zirka 50 Jahre alt, etwa 1,80 bis 1,85 Meter groß, mit kurzen grauen Haaren beschrieben. Bekleidet war er mit einer schwarzen Jogginghose sowie einer grünen Jacke. Hinweise bitte an die PolizeiVillingen (Tel. 07721/6010).
Was die Rechtslage angeht, so gilt im Stadtgebiet von Villingen-Schwenningen die allgemeine Pflicht für Hundehalter, ihre Tiere an die Leine zu nehmen. Auch das Forstamt hat kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass Hunde im Wald nicht einfach frei laufen dürfen, sondern stets unter Kontrolle der Hundehalter stehen müssen.