Geburten und Sterbefälle fragen nicht nach dem Datum. Das nennt Tuningens Bürgermeister Ralf Pahlow als Grund für die Zusammenarbeit der drei Gemeinden Mönchweiler, Niedereschach und Tuningen im Bereich der Standesämter.

Im Falle der Verhinderung der jeweils eigenen Standesbeamten können nun Vertreter aus den anderen Gemeinden einspringen. Im Rathaus Mönchweiler erfolgte die Übergabe der Bestellungsurkunden. Dazu waren die Bürgermeister Rudolf Fluck, Martin Ragg und Ralf Pahlow sowie die Standesbeamten zusammengekommen.

Standesbeamter darf nicht jeder werden

Insbesondere kleinere Gemeinden stellen die strikten Regelungen des deutschen Rechts bei den Voraussetzungen für die Bestellung von Standesbeamten vor Herausforderungen. In der Praxis bedeutet es, dass nur ein enger Mitarbeiterkreis innerhalb der Gemeindeverwaltung hoheitlich im Bereich des Personenstandswesens tätig werden darf.

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Fallen diese Mitarbeiter aus, kommen die Standesämter schnell an ihre Grenzen. Durch die jetzt beschlossene Verhinderungsvertretung können sich die drei Gemeinden künftig unter die Arme greifen.

Gemeinden pflegen gute Beziehung

„Es freut mich außerordentlich, dass wir uns im Bereich der Standesämter aushelfen, ohne zu fragen, was es kostet. Das ist ein Beleg für die gute Beziehung der Gemeinden“, sagte Mönchweilers Bürgermeister Rudolf Fluck.

Eigene Standesämter seien wichtig für die kommunale Selbstverwaltung. Und auch sein Niedereschacher Amtskollege Martin Ragg betont: „Diese Zusammenarbeit im ländlichen Raum ist ein starkes Zeichen für unsere Bürger.“

Ihren Anfang genommen habe die Idee der Verhinderungsvertretung auf der Fachebene der Hauptamtsleiter, berichtet Ralf Pahlow. Unterstützt von der Standesamts- und Rechtsaufsicht beim Landratsamt erarbeiteten sie – federführend Celine Rothe aus Tuningen – die notwendigen Voraussetzungen. Die Gemeinderäte aller drei Kommunen stimmten dem Abschluss des Kooperationsvertrages anschließend einhellig zu.