Von den 4609 bei der Landtagswahl zur Stimmabgabe berechtigten Bürger Königsfelds hatten bis Dienstag, 23. Februar, 1.434 Wahlberechtigte und damit rund 31 Prozent Briefwahlunterlagen angefordert. Das teilt die Gemeinde in einer Pressemitteilung mit.
Nachdem beim im vergangenen Jahr bereits unter Coronabedingungen durchgeführten Bürgerentscheid schon rege von dieser Option Gebrauch gemacht wurde, hat die Gemeinde Königsfeld bereits im Vorfeld der Landtagswahl einen zusätzlichen Briefwahl-Bezirk eingerichtet, sodass nun zwei Briefwahlbezirke zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Auszählung zu gewährleisten.
Die Wahlbezirke
Für Bürgermeister Fritz Link war zugleich selbstverständlich, dass die bereits etablierten sieben Wahlbezirke und Präsenzwahllokale zur Urnenwahl vollumfänglich erhalten bleiben. Von diesen sieben Wahlbezirken zur Urnenwahl entfallen zwei auf den Kernort, wo sich die Wahllokale im Interesse der Sicherstellung der Hygieneanforderungen im Haus des Gastes befinden. Für den Ortsteil Weiler fungiert die dortige Gemeindehalle mit ihrem großzügigen Raumangebot als Wahllokal. Die Wahlberechtigten aus Burgberg können ihre Stimmzettel im ausreichend dimensionierten Wahlraum im Rathaus Burgberg abgeben. Für den Wahlbezirk Buchenberg ist der Urnengang im Rathaus Buchenberg möglich, wohingegen die Wähler/innen von Neuhausen die deutlich größere Sporthalle in der Grundschule zur Stimmabgabe aufsuchen können. In Erd-mannsweiler dient traditionell das dortige Rathaus als ausreichend großes Wahllokal.
Die Bedingungen
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in den Wahlgebäuden eine medizinische Maske, oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden muss, anderenfalls wird der Zutritt verwehrt. Dies gilt auch für Wahlhelfer. Außerdem ist der Zutritt zu den Wahlgebäuden Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind.
Auch wenn Personen typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockenen Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen, dürfen diese die Wahlgebäude nicht betreten.
Personen, die als sogenannte „Wahlbeobachter“ die Wahlgebäude betreten möchten, sind zur Angabe ihrer Kontaktdaten verpflichtet, sonst wird ihnen der Zutritt verwehrt. Des Weiteren ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und es muss sich jede Person vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren.
Die Wahlhelfer
Besonders erfreut ist Bürgermeister Fritz Link über die große Bereitschaft der Bevölkerung, die Wahlen als ehrenamtliche Wahlhelfer zu unterstützen. Aktuell seien alle Helferpositionen besetzt und es stünden auch ausreichend Ersatzleute zur Verfügung, um kurzfristige Ausfälle kompensieren zu können. „Ich danke unseren Bürgern von Herzen, ohne diese Hilfe wäre die Durchführung der Landtagswahl nicht möglich“, so Link wörtlich.
Die Gemeinde Königsfeld wird coronabedingt das Wahlergebnis der Landtagswahl am Wahlabend des 14. März nur online auf der Homepage der Gemeinde (www.koenigsfeld.de) bekanntgeben und bittet hierfür um Verständnis.