Bei dem am Samstag nahe der Todtnauer Hütte auf dem Feldberg von einem Betrunkenen mit einer Flasche totgeschlagenen Auerhahn hat es sich nicht um ein aggressives Tier gehandelt. Das ist die Einschätzung von Feldberg-Ranger Achim Laber. Der Mann, der den streng geschützten Vogel getötet hat, hatte angegeben, attackiert worden zu sein. Inzwischen hat auch die Tierschutzorganisation Peta Anzeige erstattet.
„Ich dachte, das kann nicht sein“, erinnert sich Feldberg-Ranger Achim Laber an den Moment, als er von dem Vorfall erfuhr. Sein Schock über den Tod des Auerhahns, den er gut kannte, sei groß gewesen – so groß, dass er von nun an, wenn er nach den schlimmsten Erlebnissen seiner Naturschutz-Tätigkeit auf dem höchsten Gipfel des Schwarzwalds gefragt werden sollte, dieses Beispiel anführen wolle. Das Auerwild gehört zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten, im Schwarzwald gibt es noch eine recht große Population.
Dass das Tier aggressiv gewesen sein soll, wie die Täter im Nachhinein behaupten, passt nicht zusammen mit den eigenen Erfahrungen Labers bei speziell diesem Auerhahn. „Da haben wir schon schlimmere Kaliber gehabt“, meinte Laber auf Anfrage dieser Zeitung. Sein Kollege Hubertus Ulsamer habe gemeinsam mit einem Zivildienstleistenden sogar schon ein Selfie mit dem angeblich so aggressiven Hahn gemacht. Der ausgewachsene Vogel – eine genetische Probe anhand einer Feder soll das Alter klären – sei im März oder April erstmals auf dem Feldberg aufgetaucht, erläutert Laber.
Entgegen den Erwartungen sei er kein „balztoller Hahn“ gewesen. Solche Vögel wandern gewöhnlich im April oder Mai wieder ab. Das jetzt erschlagene Tier aber habe sich gerne in der Wiese aufgehalten. Die Feldberg-Ranger seien froh gewesen, dass man Menschen, die gern einmal einen Auerhahn sehen wollten – die Spezies ist gewöhnlich sehr scheu –, einen entsprechenden Hinweis geben konnte.
Die jungen Männer waren wohl unerlaubterweise in dem Gebiet unterwegs
Achim Laber erläutert, dass man dort, wo sich der Totschlag ereignete, als Wanderer normalerweise nicht vorbeikomme, auch nicht auf einem der alten Trampelpfade. Die jungen Männer seien also offenkundig unerlaubterweise dorthin gegangen. Tatsächlich wehre sich ein Auerhahn gegen Eindringlinge in sein Revier, doch brauche man dann in der Regel nur einige Schritte zurücktreten, damit eine Attacke endet. Habe man das Revier wieder verlassen, beruhige sich der Hahn.
Sollte es zu einer unangenehmen Begegnung mit den bis zu vier Kilo schweren Tieren kommen, solle man dem Hahn einen Rucksack oder eine Tasche entgegenhalten, auf die er hacken könne, und den Rückzug antreten. Empört ist auch der Todtnauer Auerwildexperte und Jagdaufseher Christian Sütfeld über die Tat, zumal einer der beiden beteiligten Männer Jäger sei und wissen müsste, wie er sich in dem Fall zu verhalten hätte.
Auerhahn war am Samstag brutal erschlagen worden
Der Auerhahn war am Samstag am Rande des Lauterentiusfestes rund 200 Meter von der Todtnauer Hütte unterhalb des Wanderwegs erschlagen worden. Nach Polizeiangaben waren die beiden an der Tat beteiligten Männer im Alter von 20 und 22 Jahren alkoholisiert. Eine Gruppe von Jugendlichen hatte beobachtet, wie das Tier malträtiert wurde und verständigte per Notruf die Polizei.
Die Gruppe sorgte auch dafür, dass die beiden Männer sich nicht entfernen konnten. Nach Informationen des Auerhahn-Experten Sütfeld soll die Tat per Handy gefilmt worden sein. Er sagt, der Auerhahn müsse auch mit Füßen getreten worden sein, Verletzungen habe er am Kopf und an der Brust, dort fehlten die Federn. Die Tritte und Schläge müssten heftig gewesen sein, denn „so ein Vogel verträgt einiges“.
Die beiden Männer, die ihn jetzt offenbar auf dem Gewissen haben, gaben bei der polizeilichen Vernehmung an, von dem Hahn angegriffen worden zu sein. Während die polizeilichen Ermittlungen zum Totschlag des Auerhahns noch laufen, hat die Tierrechtsorganisation Peta angekündigt, sie werde bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Täter erstatten und beim Landratsamt fordern, ihm den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Dass er behauptet, das Tier in Notwehr erschlagen zu haben, sieht Peta als Schutzbehauptung an.