Am Montag, 20. April, kam die Freigängerkatze Piri aus Öfingen abends gegen 21.30 Uhr schwer verletzt zurück in ihr Zuhause. Ihr Schwanz war innerlich abgerissen, sie blutete stark und schrie vor Schmerz. Die Polizei leitete Ermittlungen ein und die Tierrechtsorganisation Peta setzte 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur Ermittlung des Täters führen.
Nachdem sich Zeugen gemeldet hatten, die erklärten die Katze sei von einem Auto angefahren worden, ging man davon aus, dass die Verletzungen des Tieres davon herrühren. Doch nun stellte sie aufgrund des Tierarztberichtes und anhand von Röntgenbildern heraus, dass Piri doch Opfer eines Tierquälers wurde, teilt Peta mit.
Brutal misshandelt
Demzufolge sei davon auszugehen, dass ein Unbekannter die weibliche Katze am Schwanz festgehalten und ihr einen spitzen Gegenstand, etwa einen Schraubenzieher, in die Vagina eingeführt habe. Dem Tier wurden so mehrere tiefe innere Schnittwunden zugefügt. Da die Katze vermutlich vor Schmerzen fliehen wollte, ist durch den starken Zug beim Festhalten eine drei Zentimeter lange Spalte zwischen den Lendenwirbeln und Schwanzwirbeln entstanden, wodurch der Schwanz innerlich abriss.
Laut dem behandelnden Tierarzt können die tiefen inneren Verletzungen nicht von einem Autounfall stammen. Die Katze musste stationär behandelt werden, der Schwanz musste amputiert werden. Vor diesem Hintergrund erstattete Peta jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Konstanz.
Zeugen gesucht
Um den Vorfall aufzuklären, setzt Peta wieder eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro aus für Hinweise, die den mutmaßlichen Tierquäler überführen. Zeugen können sich telefonisch unter (0711) 8 60 59 10 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden, auch anonym. Aufgrund der neuen Erkenntnisse solle der Vorfall noch einmal gründlich durch die Behörden geprüft werden, sagt Judith Pein im Namen von Peta.
Zoophilie beziehungsweise Sodomie sei auch in der deutschen Gesellschaft ein nicht zu unterschätzendes Problem. Seit Juli 2013 sind sexuelle Handlungen an Tieren verboten und können mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro belegt werden. Ist der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, können Täter zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.