Stockach – Die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen geht bis 3. Mai weiter und damit auch die Notfallbetreuung. Die neueste Fassung der Corona-Verordnung umfasst inzwischen mehr systemrelevante Berufsgruppen, sodass nun mehr Eltern Anspruch auf die Notfallbetreuung ihrer Kinder haben.
Wer in den folgenden Bereichen arbeitet, darf für die Kinder die Notfallbetreuung nutzen: Energie, Wasser, Ernährung, Telekommunikation, Gesundheit, Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, Finanz- und Versicherungswesen, ambulante Pflegedienste, Transport und Verkehr, Regierung und Verwaltung, Justizeinrichtungen, notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, Polizei, Feuerwehr, Notfall- und Rettungswesen, Rundfunk und Presse, Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie das Bestattungswesen.

Für die Familien, die derzeit keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können, gibt es gute Neuigkeiten, was die Gebühren für die Kinderbetreuung angeht: „Die Stadtverwaltung hat in Abstimmung mit den freien Trägern der Kitas in Stockach beschlossen, die Elternbeiträge in den Kitas, dem Schülerhort und der Grundschule auch im Monat Mai vorerst nicht einzuziehen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Stockach. Eltern, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, seien vorerst nicht verpflichtet, den Monatsbeitrag für Mai zu überweisen.
„Dies bedeutet jedoch keinen Erlass der Forderung“, betont die Stadtverwaltung. „Wenn die Einrichtungen wieder öffnen dürfen und der Umfang der Schließung erkennbar ist, wird der Gemeinderat über die Erhebung der Elternbeiträge entscheiden.“ Für Eltern, deren Kinder in einer Notgruppe betreut werden, gilt dies jedoch nicht. Da sie die Leistung in Anspruch nehmen, müssen sie die Beiträge ganz normal bezahlen.
Die Stadtverwaltung von Stockach hatte bereits im April dieselbe Regelung zu den Elternbeiträgen. In anderen Gemeinden in der Region war es im April ebenso.