Der Biber macht Probleme. Während sich Naturschützer freuen, dass die bedrohte Art an vielen Orten wieder ansässig ist, zeigen andere wenig Begeisterung. Landwirte zum Beispiel. Wenn man eines dem Biber nicht vorwerfen kann, ist es mangelnder Fleiß. So haben mehrere Biber im Naturschutzgebiet Weitenried ganze Arbeit geleistet: Ende 2016 sind mehrere Biberdämme an den Entwässerungsgräben im Weitenried sowie im hinteren Ried bis zum Golfplatz Schloss Langenstein entdeckt worden, außerdem mehrere Biberburgen. Die unmittelbare Folge: der Wasserpegel steigt, auf den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen Wege und Teile der Felder unter Wasser.
In der Gemeinderatssitzung diskutierten die Räte, wie ein verträgliches Nebeneinander von Bibern und Landwirten zu organisieren sei. Thomas Schönenberger, Fachbereichsleiter Bau, Technik, Umwelt, kündigte an, dass man dringend mit Sofortmaßnahmen reagieren müsse: "Es wird nicht jeder Damm entfernt werden, aber der Wasserspiegel wird so abgesenkt, dass die Landwirtschaft wieder arbeiten kann". Die Sofortmaßnahmen müssen mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt werden, das streng über den Schutz der Tiere wacht. Laut Eu-Recht und Bundesnaturschutzrecht ist der Rückbau der Biberdämme nicht zulässig. Zudem sei vorgesehen, eine einheitliche Landesregelung zu entwickeln, lokale Lösungen seien nicht gewünscht, heißt es in der Sitzungsvorlage. Im Januar ist die Biberbeauftragte Bettina Sättele bereits vor Ort gewesen, einen weiteren Termin wird es im Februar geben. Die Sofortmaßnahmen sehen vor, die Wasserstände der angestauten Gräben zu senken und einige der Biberdämme zu entfernen.

Diese Maßnahmen sind nur außerhalb des Naturschutzgebietes möglich. Außerdem sollen Bypässe gelegt werden, das sind Gräben, die dafür sorgen sollen, dass das Wasser abfließt und wieder dem Bach zugeführt wird.
Stefan Maier (FW) befürwortete die geplanten Maßnahmen und machte auf die Bedürfnisse der Landwirte aufmerksam: "Was sagen wir den Eigentümern der Flächen? Sie werden auf uns zukommen und sagen, dass die Schäden einer Teilenteignung gleich kommen. Fast jeder Kollege hat es inzwischen mit dem Biber zu tun." Er fragte auch nach Entschädigungszahlungen. Achim Rimmele (CDU) sagte, dass es sich das Land zu einfach mache, indem es auf eine umfassende Lösung bestehe. "Für Landwirte wirkt das sehr einseitig." Manfred Lieser (UWG) machte darauf aufmerksam, dass sich die Gemeinde darauf vorbereiten müsse, dass der Biber auch den Steißlinger See erreichen werde. Bürgermeister Artur Ostermaier machte klar, dass man sich dauerhaft auf den Biber werde einstellen müssen. "Der Biber ist da und wird seinen Platz so schnell nicht räumen", man werde mit den Fachbehörden Lösungen finden müssen: der Status als Naturschutzfläche bleibe unangetastet, doch die umliegenden Flächen müssten bewirtschaftbar bleiben. Über mögliche Entschädigungszahlungen könne er aber noch nichts sagen, das sei Sache des Landes.
Langfristig will das Landratsamt ein Gesamtkonzept zum Umgang mit dem Biber aufstellen, da damit zu rechnen ist, dass sich die Art weiter vermehrt. Vorerst wird die Gemeindeverwaltung aber die vorgeschlagenenen Maßnahmen umsetzen und die Pächter der betreffenden Grundstücke informieren. Die Gemeinderäte stimmten diesem Vorgehen einstimmig zu.

Über den Biber und den Umgang mit ihm
- Lebensweise des Bibers: Das Nagetier kann ein Gewicht von 25 bis 35 Kilogramm erreichen und 100 Zentimeter lang werden. Die Tiere sind für ein Leben im Wasser und am Ufer angepasst, sie leben im Familienverband. Besiedelt werden Fließgewässer. Biber sind begabte Baumeister und verändern damit die Gewässerlandschaft: Sie fällen Bäume, bauen Dämme, um Wasser aufzustauen und Biberbaue einschließlich komlexer Gangsysteme.
- Schutz: Durch intensive Bejagung war der Biber nahezu ausgerottet. Mitte der 70er Jahre wanderten erste Biber wieder nach Baden-Württemberg ein. Aktuell siedelt sich die Art am Hochrhein, im Südschwarzwald, am Bodensee und an der Donau wieder an. Der Biber ist streng geschützt: Es ist verboten, ihn zu bejagen, zu töten oder zu verletzen. Ebenso dürfen seine Wohn- und Zufluchtstätten nicht beschädigt werden.
- Konflikte: Zu Konflikten kommt es mit Anwohnern von Gewässern und mit Landwirten. Der Biber richtet Schäden durch Fraß an Gehölzen an sowie durch das Untergraben von Ufern. Das Regierungspräsidium ist für das Bibermanagement zuständig, Biberbeauftragte des RP Freiburg ist Bettina Sättele