Karina Maier

Es ist jedes Jahr das gleiche Bild nach den Weihnachtsfeiertagen: Singens Parkhäuser sind besetzt, die Innenstadt ist voll. Viele Menschen haben jetzt die Zeit durch die Straßen zu bummeln. Viele Geschäfte bieten einen nachweihnachtlichen Ausverkauf an, bei dem für das Weihnachtsgeld sogar das eine oder andere Schnäppchen gemacht werden kann.

Fragt man die Einzelhändler im Stadtgebiet, so hat sich in den letzten Jahren jedoch einiges geändert: Bislang wurden an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester falsch gekaufte Weihnachtsgeschenke umgetauscht. Die Händler sind sich allerdings einig: Dem ist nicht mehr so.

Im Karstadt ist man seit jeher auf Umtausche eingestellt. Diese finden nicht an den Kassen statt, sondern wurden schon vor einiger Zeit in ein Service-Center ausgelagert. Das spare laut Geschäftsführer Thomas Przybylski Zeit und vor allem die Nerven der anderen wartenden Kunden. Doch seit ein paar Jahren seien die Umtausche ohnehin rückläufig, was nach Angaben des Geschäftsführers auch dem vermehrten Griff der Kunden zu Gutscheinen zu verdanken sei.

Im Media-Markt handhabt man es ähnlich: Umtausche finden in einem gesonderten Bereich noch vor dem Markteingang statt. Doch auch hier erklärt Verkaufsleiterin Ingrid Böhringer, dass Umtausche aufgrund von Gutscheinen zurückgegangen seien. Bei Media-Markt ist man trotzdem kulant: Auf Nachfrage gibt die Konzernzentrale an, die Umtauschfristen zu Weihnachten stark verlängert zu haben. Produkte, die zwischen dem 14. November und dem 24. Dezember gekauft wurden, können problemlos bis zum 14. Januar 2017 umgetauscht werden.

Auch Bianca Steber von Malou Dessous lässt ihren Kunden viel Spielraum. Sie tauscht auch nach der bei ihr eigentlich geltenden Frist von zwei Wochen nach Weihnachten noch um. "Umtausche sind sehr selten. Die Menschen sind sicher und schenken das Richtige." Sogar die Größen seien meistens stimmig, da alle Kundinnen mit ihren Maßen in einer Datei erfasst würden, sodass es selten Missverständnisse gäbe.

Auf eine Kundendatei schwört man auch bei der Parfümerie Sauter. In ihr seien alle Produkte gespeichert und so müsse man "einfach nur nachkaufen oder die passende Produktserie erweitern", sind sich Stephanie Renz und Natascha Antufrieva einig. Umtausche gäbe es fast nie – sie hatten nach Weihnachten noch keinen einzigen.

Die Händler sind sich einig: Die Kunden tauschen dank des bewussteren Schenkens weniger um. In den Geschäften setzt man auf gute Beratung vor dem Kauf, um zum passenden Geschenk verhelfen zu können. Der Trend hin zu Gutscheinen tut sein Übriges.

Regelungen für die Rückgabe

  • Regel: Ein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht gibt es in Deutschland nur beim Internet-Kauf: Hier muss der Händler das zweiwöchige Widerrufsrecht einräumen. Im stationären Handel sind Umtausche Kulanz des jeweiligen Geschäftes und müssen nicht zwingend gestattet werden – obgleich die meisten Läden eine Umtauschfrist von zwei bis vier Wochen einräumen.

  • Tipp: Vor Weihnachten gab Landes-Verbraucherminister Peter Hauk in einer Pressemitteilung den Tipp, etwaige Umtausche vor dem Kauf abzusprechen und sich daraus entstehende Vereinbarungen zum Beispiel auf dem Kassenzettel bestätigen zu lassen. Generell sind Umtausche nur mit Kassenbon möglich. Dieser sollte für mögliche Reklamationen oder Garantiefälle immer aufgehoben werden. (kam)