Die Einsatzkräfte haben alles in ihrer Macht Stehende unternommen und den Seerhein rund um die Fahrradbrücke, aber auch das Umfeld an Land abgesucht. Eine Zeugin hatte am Dienstag, 28. Mai, gegen 12.36 Uhr einen Notruf abgesetzt. Sie habe einen Arm am Geländer der Fahrradbrücke gesehen. Plötzlich sei er verschwunden gewesen, einfach weg, wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Einsatz auf SÜDKURIER-Anfrage berichtete.
Umgehend wurde die Suche eingeleitet, an der Polizei, Wasserschutzpolizei, DLRG, Feuerwehr und Rettungsdienst beteiligt waren – mit Unterstützung des Rettungshubschraubers Christoph 45 und danach mit einem Polizeihubschrauber. Die etwa 50 Einsatzkräfte suchten alles ab, sowohl auf und im Wasser, als auch an Land und aus der Luft. Sonargeräte wurden genutzt, Taucher suchten den Flussgrund ab – nichts.
Liegt eine Vermisstenmeldung vor?
Nach mehr als zwei Stunden wurde der Großeinsatz beendet. Auch bei den Einsatzkräften bleibt die Ungewissheit: Gab es wirklich einen Notfall? Oder hat es sich vielleicht um einen versierten Schwimmer gehandelt, der problemlos an Land gelangt ist?
Beim Polizeipräsidium Einsatz wurde bis Mittwochmittag, 29. Mai, keine vermisste Person gemeldet, wie deren Pressestelle auf SÜDKURIER-Nachfrage mitteilt. Auch beim Polizeipräsidium Konstanz ging in dieser Zeit keine Vermisstenmeldung ein, wie Katrin Rosenthal, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Konstanz, berichtet.
Wer trägt die Kosten für den Großeinsatz?
Muss die Zeugin die Kosten für den Einsatz bezahlen? Nein, sagt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Einsatz und erläutert: „Weil es keine mutwillige vorsätzliche Falschauskunft war.“ Müssten Zeugen Regressforderungen fürchten, würden sie im Zweifelsfall wohl keine Hilfe holen, erklärt auch Katrin Rosenthal.
Lediglich bei mutwilliger Falschalarmierung könnte es passieren, dass Kosten in Rechnung gestellt würden. In dem vorliegenden Fall gebe es allerdings keinerlei Hinweise, dass es sich um eine mutwillige, vorsätzliche Falschauskunft gehandelt habe.