Die Situation in der Bücklestraße ist eine besondere. Hier trifft Wohngebiet im Norden auf Gewerbegebiet im Süden; Doppelhaushälfte auf Autowerkstatt; Entspannungsmusik auf Arbeitslärm. Die Straße bildet die unnatürliche Grenze zwischen diesen Welten.

Die Bewohner, die – wie Thomas Blaser – teilweise seit Jahrzehnten hier leben, haben sich mit den Umständen vor Ort arrangiert. Ihnen nun ein staubiges Zwischenlager für allerlei Baureste und Füllmaterial vor die Haustüren zu setzen, ist überflüssig und unnötig.

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Anwohner sind betroffen – können sich aber nicht wehren

Das ist es, weil sie keine Möglichkeit haben, sich rechtlich zu wehren. Sie sind keine Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, die Straße trennt sie davon. Ein Widerspruch ist deshalb nicht möglich. Rechtlich mag das korrekt sein.

Doch Staub, Dreck und Lärm kommen auch auf den Balkonen auf der Nordseite der Bücklestraße an – und damit in der Lebenswirklichkeit der Bewohner.

Ab 2020 Großbaustelle Siemens-Areal

Zudem erwartet die Anwohner ab dem Jahr 2021 bereits ein gigantisches Bauvorhaben, das ihnen viel Geduld abverlangen wird. Denn mit dem neuen Quartier sollen auf der Südseite der Bücklestraße auf dem einstigen Siemens-Areal hunderte neue Wohnungen entstehen.

Das ist auch dringend nötig, um den Hunger nach Wohnraum in Konstanz weiter zu stillen. Niemand wird das verneinen. Doch ohne Staub, Dreck und Lärm wird auch dieser langwierige Prozess nicht vonstatten gehen.

Zur falschen Zeit am falschen Ort?

Baurechtsamt und Bauunternehmen sollten also überdenken, ob in dieser besonderen Konstellation in der Bücklestraße – Wohngebiet im Norden, Gewerbegebiet im Süden – zusätzlich ein solches Zwischenlager wirklich nötig ist.

Ansonsten könnte das Gefühl aufkommen, die Anwohner hätten einfach nur eines gehabt: Pech. Weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort leben.