An Konstanzer Kassen werden meistens zwei Fragen gestellt. Die erste: "Sammeln Sie Bonuspunkte?" Die zweite: "Ausfuhrschein?"

Rund 12.000 grüne Zettel stempeln die Zollbeamten an einem Werktag an der deutsch-schweizerischen Grenze in Konstanz/Kreuzlingen ab. Ein bürokratisch aufwendiges Verfahren, das schon lange vereinfacht werden sollte.

1968: In Deutschland wird die Mehrwertsteuer eingeführt

Die rechtliche Grundlage für den Ausfuhrschein. Wenn es ein kompliziertes Steuergesetz gibt, dann ist es das Gesetz zur Mehrwertsteuer. Das beginnt schon damit, dass man sowohl Umsatzsteuer als auch Mehrwertsteuer sagen kann. Wenn man als Händler sein Geld vom Finanzamt wiederbekommt, heißt es sogar Vorsteuer.

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Denn: Anspruch auf die Erstattung haben in Wirklichkeit nicht die Schweizer Kunden, sondern die Konstanzer Geschäfte. Die können nämlich die Steuerbeträge im Rahmen der sogenannten Umsatzsteuervorauszahlung beim Finanzamt in Abzug bringen. Die Unternehmen geben aber in der Regel die Steuervergütung an ihre Kunden weiter, um sie an das Geschäft zu binden.

1980: In Schweden gründet sich die Rückerstattungs-Firma Global Blue

Manche Händler und Läden wollen sich die für sie komplizierte Prozedur ersparen und zahlen das Geld nicht an der Kasse zurück. Stattdessen kooperieren sie mit Unternehmen wie Global Blue. Dabei erhalten die Kunden ein Formular, das sie bei diesen spezialisierten Firmen einreichen können.

1984: Bagatellgrenze für Rückerstattung ist vom Tisch

"Die Wertgrenze ist vom Tisch", erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Repnik im Oktober 1984 gegenüber dem SÜDKURIER. Die Einführung einer Wertgrenze in Höhe von etwa 50 Mark steht schon damals seit mehreren Jahren zur Diskussion, "weil man sich davon eine Verwaltungsvereinfachung für das komplizierte Rückerstattungsverfahren an den Grenzstellen erhoffte", heißt es in dem Artikel.

1999: Das Konstanzer Zollamt fordert wieder eine Bagatellgrenze

Der Leiter des Hauptzollamtes Konstanz, Helmut Gülpers, klagt 1999 über die Arbeitsbelastung seiner Mitarbeiter für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung. Dieses Bild aus dem Jahr 1998 zeigt den Grenzverkehr am Hauptzoll.

Bild 1: Bagatellgrenze für den Ausfuhrschein? Die Idee gibt es schon seit Anfang der 80er-Jahre... Die Chronologie eines unendlichen Themas
Bild: Archiv Südkurier

Bis zu 1500 grüne Zettel würden den Beamten am Hauptzoll pro Tag von Schweizer Bürgern vorgelegt. Kürzlich sei eine Dame mit einem Kassenbon über 1,11 Mark da gewesen, berichtet Gülpers damals. Zum Vergleich: Heute sind es an einem Werktag rund 12.000 Ausfuhrscheine, die an der Grenze zwischen Konstanz und Kreuzlingen abgestempelt werden.

Der Vorschlag damals: Wer Waren im Wert unter 200 DM einkaufe, solle die Mehrwertsteuer nicht erstattet bekommen. "Das kostet uns 300 bis 400 Arbeitsplätze zwischen Konstanz und Lörrach", rechnete der damalige IHK-Geschäftsführer Manfred Goossens aus.

2004: Die Zahl der Einkaufstouristen steigt weiter

Der starke Euro schmälert den Einkaufstourismus aus der Schweiz nicht. Im Gegenteil: Seit beispielsweise am Grenzübergang Laufenburg die neue Brücke fertiggestellt ist, gibt es eine deutliche Steigerung beim Schweizer Einkaufstourismus. So steigt im Jahr 2004 die Zahl der Ausfuhrscheine im Halbjahresvergleich um mehr als das Fünffache.

2010: Der Euro schwächelt

Wie eine Fieberkurve beobachten die Konstanzer Händler im Jahr 2010 den Frankenkurs. Der Franken ist 16 Prozent mehr wert als 2007. Einen ersten Dämpfer für die Schweizer Einkaufstouristen gibt es aber auch: das Hauptzollamt schließt das Paradieser Tor Richtung Tägerwilen – hier ein Bild aus dem Jahr 1970 – für den Reiseverkehr.

Bild 2: Bagatellgrenze für den Ausfuhrschein? Die Idee gibt es schon seit Anfang der 80er-Jahre... Die Chronologie eines unendlichen Themas
Bild: Archiv Südkurier

Ausfuhrscheine werden dort seitdem nicht mehr gestempelt.

2011: Kommt der digitale Ausfuhrschein?

Erstmals kommt der Vorschlag auf, den Ausfuhrschein zu digitalisieren und damit den Grenzverkehr zu entlasten.

2015: Schweizer Notenbank gibt den Franken frei

Seit September 2011 hatte die Schweizer Nationalbank einen Mindestkurs für den Euro im Vergleich zum Schweizer Franken festgesetzt. Weniger als 1,20 Franken sollte der Euro nicht wert sein. Oder anders gesagt: Stärker durfte die Schweizer Währung nicht werden. Am 15. Januar 2015 hebt die Schweizer Nationalbank diesen Mindestkurs auf. Für Einkaufstouristen lohnt sich der Besuch in Konstanz nun noch mehr, weil der Franken mehr wert ist als früher.

2016: Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit digitalem Ausfuhrschein

Eine Arbeitsgruppe, die aus Fachleuten der Zollverwaltung und 34 Einzelhändlern aus der Region besteht, soll sich mit dem Thema digitaler Ausfuhrschein beschäftigen. Denn auch die Händler möchten, dass es schneller und einfacher geht mit der Mehrwertsteuerrückerstattung. Eine Bagatellgrenze lehnen sie ebenso wie die IHK ab.

2017: Eine neue Arbeitsgruppe gründet sich

Im März gründet sich eine neue Arbeitsgruppe: Der deutsche Zoll will zusammen mit dem IT-Dienstleister des Bundes eine digitale Lösung für das Stempeln der Ausfuhrscheine entwickeln. Die Schweizer Einkaufstouristen sollen sich so den Gang zum deutschen Zoll, wo heute die Ausfuhrkassenzettel per Hand gestempelt werden, sparen.

Jürgen Wamser, Pressesprecher der Generalzolldirektion, macht damals die Dimensionen des Projektes deutlich: "Es geht um ein automatisiertes Massenverfahren mit rund 17 Millionen Ausfuhrkassenzetteln jährlich allein bei Warenausfuhren in die Schweiz." Dabei müsse sichergestellt sein, dass das GPS-gestützte System auch zuverlässig erkennt, wenn eine Person mit ihren Waren aus Deutschland in die Schweiz ausreist.

Dass dieses Projekt dauern wird, zeichnet sich also schon damals ab. Nur wenige Monate später teilt das Bundesfinanzministerium mit: Eine elektronische Abwicklung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung wird es wohl nicht vor 2020 geben. Eine Test-Phase, die 2018 starten sollte, kam nicht – stattdessen forderte der Haushaltsausschuss des Bundestags vor der Einführung eine gründliche Untersuchung über die Kosten und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Unterdessen setzt der Zoll auf Stempel-Außenstellen wie etwa den Container am Bodenseeforum.

Bild 3: Bagatellgrenze für den Ausfuhrschein? Die Idee gibt es schon seit Anfang der 80er-Jahre... Die Chronologie eines unendlichen Themas
Bild: Domgörgen, Franz

Juni 2017: Erneut Forderung nach Bagatellgrenze

Hatte sich Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble immer gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen, kommt nun wieder Bewegung in die Debatte. Der Haushaltsausschuss des Bundestags fordert einen Gesetzentwurf. Einkaufstouristen aus der Schweiz sollen demnach erst ab einem Einkaufswert von 175 Euro die Mehrwertsteuer zurück erhalten. "Damit könnten Beschäftigte beim Zoll von sehr eintöniger und nervenaufreibender Arbeit entlastet werden, die Staus an den Grenzübergängen zur Schweiz würden verringert und der Staat hätte nach einer Schätzung des Bundesrechnungshofs Mehreinnahmen von rund 300 Millionen Euro", kommentiert ver.di Baden-Württemberg.

2018: Politiker fordern Tempo

Schnelle, elektronische Abwicklung von Ausfuhrscheinen am Zoll? Klingt gut, ist aber noch immer nicht mehr als eine Ankündigung. Diverse Bundestagsabgeordnete aus Südbaden fordern bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz beim Entwickeln der Technik mehr Tempo ein. Denn noch ist unklar, ob und wie die App überhaupt funktionieren würde – und wie viel sie den Bund kosten würde.

2019: Konstanzer HTWG-Studentin entwirft digitalen Ausfuhrschein

Wesentlich schneller ist eine Studentin der Konstanzer Hochschule HTWG. Die Designstudentin Vanessa Schätzle hat im Rahmen ihrer Bachelorarbeit das Konzept für einen digitalen Ausfuhrschein entwickelt.

Bild 4: Bagatellgrenze für den Ausfuhrschein? Die Idee gibt es schon seit Anfang der 80er-Jahre... Die Chronologie eines unendlichen Themas
Bild: HTWG

Ihr Lösungsvorschlag basiert auf drei Säulen: einer App mit dem Namen "getVAT", die der Kunde auf dem Smartphone hat, einer Software beim Einzelhändler und einer Software beim Zoll. Idee: Der Kassenzettel wird abfotografiert und in die App geladen, die App erkennt via Standortabfrage, wann die Grenze überschritten ist und gibt den Ausfuhrschein frei, der Käufer bestätigt und der Einzelhändler erhält ein automatisch generiertes Dokument für das Finanzamt.

Beim nächsten Einkauf genügt wieder das Handy, um die Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen. Eine Kontrolle an der Grenze findet stichprobenartig gleichfalls über die App statt. So einfach geht das? „An sich würde das funktionieren, wenn die Programmierung zertifiziert ist“, erläutert Schätzle, die die App zumindest als Lösung für Erstattungen im Bagatellbereich sieht. Denn die immer wieder vorgeschlagene Bagatellgrenze schade schließlich gerade den kleinen Einzelhändlern, so Schätzle. Sie würde ihr Konzept gerne den zuständigen Behörden sowie den Einzelhändlern vorstellen.

2019: Entscheidung im März?

Nach einer Fristverlängerung legt das Finanzministerium Anfang Februar 2019 dem Rechnungsprüfungsausschuss einen Bericht zum Thema Bagatellgrenze vor. Darin heißt es unter anderem, dass durch die Einführung einer Bagatellgrenze lediglich 85 bis 110 Beschäftigte weniger zum Stempeln benötigt würden. Außerdem würden sich die bei einer Wertgrenze von 150 EUR rechnerisch ermittelten Umsatzsteuer-Mehreinnahmen bei einer niedrigeren Grenze auf einen mittleren bis höheren zweistelligen Millionenbetrag verringern. Der Rechnungsprüfungsausschuss bekräftigte allerdings nochmals seine Forderung nach einer Wertgrenze.

Bis 31. März 2019 soll das Finanzministerium nun einen neuen Bericht vorlegen.