Im Fall des Höri-Brandes auf Hof Balisheim in Gaienhofen kommt es nun doch zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den mutmaßlichen Brandstifter. Wie Mirja Poenig, Sprecherin des Konstanzer Landgerichts, bestätigt, soll am 27. Juni, die Hauptverhandlung beginnen. Angesetzt sind fünf weitere Verhandlungstermine. Geladen werden sollen insgesamt 30 Zeugen und drei Sachverständige. Das Verfahren wird vor der 9. Großen Strafkammer als Schwurgerichtskammer verhandelt, bei der das Verfahren seit Beginn anhängig ist.
Landgericht hatte zuerst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt
Ende Dezember 2018 hatte das Landgericht noch die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. "Nach Auffassung der Kammer bestand zwar aufgrund der vorgebrachten Indizien ein Anfangsverdacht gegen den Angeschuldigten, diese begründen nach Überzeugung der Kammer aber keinen hinreichenden Tatverdacht", erklärte Poenig damals. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt. Auch gegen die Freilassung des mutmaßlichen Brandstifters wurde laut Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft, Einspruch eingelegt.

Das Oberlandesgericht entschied nun nach mehrmonatiger Wartezeit, dass es nun doch einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeklagten gäbe. Das Hauptverfahren wird also eröffnet. Dennoch bleibe er erst einmal auf freiem Fuß. Laut Mirja Poenig habe das Oberlandesgericht zwar bestätigt, dass es einen hinreichenden Tatverdacht gebe, um das Hauptverfahren zu eröffnen. Um jemanden allerdings in Haft zu nehmen, sei ein dringender Tatverdacht notwendig und den habe das OLG nicht gesehen.
OLG bestätigt den hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeklagten
Mirja Poenig erklärt, der hinreichende Tatverdacht sei die Voraussetzung zur Erhebung der öffentlichen Klage. Dieser ergebe sich, wenn nach vorläufiger Bewertung des sich aus dem gesamten Akteninhalt ergebenen Sachverhalts und der Beweisergebnisse eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung vorliege.
Die Haftgründe würden hingegen den dringenden Tatverdacht fordern, der anzunehmen sei, wenn nach gewonnenen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen habe, so Poenig.

Der Angeklagte soll in der Nacht zum 1. August 2018 das historische Hofgut Balisheim angezündet haben. Er wird wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung angeklagt. Im Haus befanden sich Mitglieder der Besitzer-Familie Burkart sowie die 32 Feriengäste. Alle konnten sich aus den Flammen retten. Auch die meisten Stalltiere konnten lebendig in Sicherheit gebracht werden. Das Hofgut brannte komplett nieder. Nur das beherzte Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf die benachbarten Häuser abwenden.