Gütenbach Unter der Überschrift „Der Biber erobert Gütenbach“ informierte die Gemeindeverwaltung bereits Ende Juli darüber, dass die meldepflichtige geschützte Tierart gesichtet wurde. Erstmals, heißt es darin, wurde Mitte Juli ein Biber im Teichbach in Gütenbach gesehen.

Wie kein anderes Tier gestaltet der Biber die Landschaft nach seinen Vorstellungen um: Er fällt Bäume, baut Dämme und Biberburgen, staut Bäche und Flüsse auf. Als sogenannter Ökosystemingenieur verändert das Tier seine Umgebung. Doch nicht immer sind die Vorstellungen des Bibers deckungsgleich mit denen der Menschen, die von den Maßnahmen des Nagers betroffen sind.

  • Was sagt die Gemeindeverwaltung zur Ansiedlung? „Insgesamt wird die Anwesenheit eines Bibers in der Gemeinde als positives Zeichen für einen gesunden, natürlichen Lebensraum gesehen“, heißt es in der Mitteilung der Gemeindeverwaltung. Gleichwohl könne das Tier für Gütenbach positive wie negative Folgen haben.
  • Was kann die Ansiedlung eines Biber bringen? Biber könnten zur natürlichen Flussregulierung beitragen, erklärt die Gemeindeverwaltung: Ihre Dämme können helfen, Überschwemmungen zu verringern und den Wasserhaushalt im Gebiet stabilisieren.

Zudem entstehen neue Lebensräume für andere Tierarten, weil Flüsse aufgestaut und umgeleitet werden – das erhöhe die Artenvielfalt. Weiher, Feuchtwiesen und Bruchwälder, die durch den Biber entstehen, würden Libellen, Fischen, Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien einen Platz bieten, informiert der Naturschutzbund (Nabu) Baden-Württemberg in einer Mitteilung. „Wo man ihn lässt, schafft der Biber einen Hotspot der Biodiversität, der auch noch Wasser in der Fläche hält. In Zeiten von Artensterben, Hitzesommern und Starkregen ein fast unbezahlbarer, kostenfreier Dienst“, wird die Nabu-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes zitiert.

  • Welche Konfliktpotenziale gibt es? Nicht immer sind Biber gerngesehene Gäste. „Manchmal können Biber-Dämme auch zu Problemen führen, zum Beispiel, wenn sie landwirtschaftliche Flächen oder Wege blockieren oder die Infrastruktur beeinträchtigen“, heißt es dazu in der Mitteilung der Gemeindeverwaltung. Fraß an Gehölzen und Feldfrüchten, Biberröhren, die Ufer, Dämme und Verkehrswege untergraben, ein behinderter Wasserabfluss und die Beunruhigung überwinternder Fische in Fischteichen gehören nach Angaben der baden-württembergischen Landesanstalt für Umweltschutz zu den häufigsten Konflikten.
  • Was ist bei einer Begegnung mit dem Tier zu beachten? Biber stehen unter strengem Naturschutz. Sie fallen unter die EU-weite Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). „Es ist verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten oder seine Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören, ihn in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Gewahrsam zu haben sowie ihn zu be- oder verarbeiten“, listet die Landesanstalt für Umweltschutz auf. Wer dies doch tut, dem drohen unter Umständen drastische Strafen: Demnach sind bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von maximal 50.000 Euro denkbar. Am besten ist es daher, den Bereich um Biberburgen zu meiden, die Tiere nicht zu füttern und sich in ihrer Umgebung ruhig zu verhalten.
  • Sind Biber gefährlich? Biber sind reviertreu und sehr territorial. Ihre Reviere behalten sie in der Regel ein Leben lang bei – nur die Jungtiere wandern ab. Gegen fremde Artgenossen und wenn sie sich bedroht fühlen, verteidigen Biber ihr Revier gnadenlos. Bei Revierkämpfen tragen unterlegene Tiere oft massive Bissverletzungen davon. Für Menschen stellen die Nager, die Pflanzenfresser sind, in der Regel keine Gefahr dar. Dennoch ist es ratsam, die Tiere im Fall einer Begegnung nicht zu reizen oder in die Enge zu treiben.