Noch ist das Bewerberfeld überschaubar. Doch es gibt diese Woche noch die Möglichkeit, für die Wahl des Tengener Bürgermeisters zu kandidieren. Vielleicht gesellen sich ja noch Kandidatinnen oder Kandidaten dazu.

Der Gemeinderat hat nun für die offizielle Kandidatenvorstellung in der Randenhalle die Bedingungen festgelegt. Offenbar waren die Räte mit dem Vorgehen bei der letzten Bürgermeisterwahl vor acht Jahren rundum zufrieden – denn ohne Diskussion wurden der gleiche Ablauf wie damals beschlossen.

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Die Entscheidung, ob eine solche Veranstaltung umgesetzt werden soll, stehe im Ermessen der Gemeinde, betonte Bürgermeister Marian Schreier. Einen Anspruch darauf gebe es nicht. „Über die Veranstaltung einer Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat“, so Schreier.

Amtsinhaber Marian Schreier kandidiert nicht erneut als Bürgermeister von Tengen.
Amtsinhaber Marian Schreier kandidiert nicht erneut als Bürgermeister von Tengen. | Bild: Uli Zeller

Da der Amtsinhaber nicht mehr kandidieren werde, sei von mehreren Bewerberinnen und Bewerbern auszugehen, heißt es in der Sitzungsvorlage von Hauptamtsleiterin Friederike Häfeli. Und tatsächlich hatte in der gleichen Sitzung Bürgermeister Marian Schreier verkündet, dass inzwischen schon eine zweite Bewerbung vorliege. Noch im Laufe der Sitzung erschien der Artikel über den zweiten Bewerber auf SÜDKURIER-Online.

„Damit sich die Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck über die Kandidatinnen und Kandidaten verschaffen können, sieht es die Verwaltung als angezeigt, eine öffentliche Bewerbervorstellung in der Randenhalle durchzuführen“, so Schreier. Terminiert ist sie auf Montag, 27. Februar, um 19 Uhr in der Randenhalle.

Dabei soll es folgende Regelungen geben: Die Bewerber stellen sich in der Reihenfolge vor, in der ihre Bewerbungen eingegangen sind. Zuerst also Sven Müller, dann André Schmal.

Der Gemeinderat hat jüngst hier im Tengener Bürgersaal über die Rahmenbedingungen der offiziellen Kandidatenvorstellung abgestimmt.
Der Gemeinderat hat jüngst hier im Tengener Bürgersaal über die Rahmenbedingungen der offiziellen Kandidatenvorstellung abgestimmt. | Bild: Uli Zeller

Bewerben sich bis zu drei Personen, bekommt jeder von ihnen 15 maximal Minuten Redezeit. Ab vier Bewerbungen sind es höchstens zehn Minuten. Während der Vorstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers seien die Mitbewerber nicht im Saal anwesend. Im Anschluss an die Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten haben die Zuhörerenden die Möglichkeit, Fragen an alle oder nur einzelne Bewerber zu richten. Die Antwortzeit pro Frage betrage maximal zwei Minuten.