Das hätte einen größeren Sucheinsatz geben können: Am Dienstagabend gegen 18 Uhr hat ein Badegast ein treibendes Schwimmbrett im Steißlinger See gesehen und sich bei DLRG-Kräften im Bad gemeldet. Entsprechende Informationen bestätigt Manuel Seidel, Vorsitzender der DLRG Steißlingen, am Tag danach.

Es habe keinen vernünftigen Grund gegeben, warum der Mann das Brett verloren haben könnte. Man habe es also mit einem „überfälligen Schwimmer“ zu tun gehabt, wie Seidel formuliert.

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Die Rettungsschwimmer am See hätten daher sofort eine Lautsprecherdurchsage gemacht, woraufhin sich zunächst die Ehefrau des Schwimmers und kurz darauf auch der gesuchte Mann selbst gemeldet hätten: „Der Mann war mit dem Schwimmbrett unterwegs und hat nicht gemerkt, dass es sich gelöst hat“, erklärt Seidel.

Ein solches Schwimmbrett werde an der Badehose festgeknotet. Der Schwimmer sei wohlauf gewesen, sodass sich die Aufregung bereits nach kurzer Zeit wieder gelegt habe. Eine großangelegte Alarmierung von Suchkräften habe man daher rasch wieder zurücknehmen können, so der DLRG-Vorsitzende. Um auf einem Gewässer jemanden zu finden, müsse man rasch viele Kräfte zusammenziehen.

Badegäste achten aufeinander

Seidel bemerkt positiv, dass die Menschen im Freibad offenbar aufeinander achten: „Schön war, dass Badegäste so etwas aufmerksam wahrnehmen und sich auch bei uns melden.“ Und die Schwimmer im Steißlinger See würden grundsätzlich bereits gut auf die Sicherheit achten.

Denn im Gegensatz zum Bodensee gebe es dort keine Flachwasserzone, das Wasser werde relativ rasch ziemlich tief. Im vergangenen Jahr sei eine Schwimmerin bäuchlings im Wasser aufgefunden worden, die Ursache dafür sei bis heute unklar, sagt der DLRG-Chef. Trotz Reanimierung sei die Frau dann im Krankenhaus gestorben.

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Seidel appelliert an alle, die im Freiwasser, also außerhalb eines Badbereichs, schwimmen gehen, eine Auftriebshilfe zu nutzen, beispielsweise eine sich selbst aufblasende Rettungsboje. Wenn die DLRG eine Schwimmveranstaltung im Freiwasser absichert, sei es für die teilnehmenden Schwimmer bereits Pflicht, eine solche Vorrichtung zu benutzen.