Steißlingen – Ein Bebauungsplanverfahren ist oft ein sehr langwieriges und komplexes Unterfangen. Im Jahr 2016 wurde das letzte größere kommunale Baugebiet „Tal-Erweiterung“ geplant – dessen Bauplätze sind bebaut oder zumindest vergeben. Im Jahr 2022 nahm man den rund 1,8 Hektar großen Bereich „Seebühl II“ in Angriff, doch musste vom beschleunigten Verfahren ins Regelverfahren gewechselt werden. Es folgt also wieder eine Offenlegung. Noch sind die Flurstücke im Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen im Außenbereich. Miriam Krüger vom Bauamt der Gemeinde erklärte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats: „Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ‚Seebühl II‘ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Randbereich der Gemeinde geschaffen werden.“ Neben Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser soll auch eine flächenschonendere Bebauung in Form von kleineren Bauplätzen, Reihenhausbebauungen und Mehrfamilienhäusern möglich werden.

Wie der Bebauungsplan aussehen könnte, erläuterte Andreas Wieser vom gleichnamigen Planungsbüro. Messungen der Verkehrsdichte hätten ergeben, dass die Kreuzung Hegaustraße/Hinter Zinnen mit 3,5 Metern breit genug sei. Das gesamte Schmutzwasser soll mit Hilfe eines Hebewerks in den Kanal gepumpt werden, unverschmutztes Regenwasser müsse im Baugebiet versickern. Bürgermeister Mors ergänzte, dass es dem Gemeinderat wichtig war, dass die ortsbildtypische Wohnbebauung wie die Einfamilienhäuser am Rand des Baugebiets sein sollen und die Mehrfamilienhäuser eher im Inneren.

Bürgermeister und Gemeinderat waren sich einig, dass es keine Ferienwohnungen in dem Gebiet geben soll. Allerdings befürworteten die Gemeinderäte, dass nichtstörende Handwerks- oder Handelsbetriebe erlaubt sein sollen. Die Bepflanzung auf den Grundstücken wird nicht in der Umweltplanung angerechnet, da die Umsetzung schwer zu überprüfen sei und in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten geführt habe.