Ein Baseball-Schläger, ein Rasiermesser und ein Schlagstock wurden zum Problem für einen 27 Jahre alten Mann aus Rielasingen-Worblingen. Denn dass er rund 800 Gramm Marihuana in seiner Wohnung aufbewahrte, um einen Großteil davon zu verkaufen, gilt als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Durch die Waffen wurde daraus jedoch ein bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – mit einer Mindest-Freiheitsstrafe von fünf Jahren, wie Staatsanwalt Robert Aichele am Landgericht Konstanz erklärte. Dort musste sich der 27-Jährige für seine Tat verantworten.

Für den Angeklagten war das nichts Neues: Er sitzt bereits wegen einer älteren Verurteilung in Haft, sein Vorstrafen-Register hat 15 Einträge.

Polizisten mussten in seiner Wohnung nicht lange suchen

Nachbarn hatten sich immer wieder über den unverwechselbaren Geruch im Treppenhaus beschwert. Außerdem herrsche ein reges Kommen und Gehen. Also organisierte die Polizei nach mehreren Tipps einen Durchsuchungsbeschluss – und musste in der Wohnung nicht lange suchen. „Tür auf, dann kam einem die Wolke entgegen“, schilderte ein Polizist als Zeuge. Die Ware war offenbar frisch eingetroffen.

Viel zu diskutieren gab es daher nicht in der Verhandlung: „Der Angeklagte räumt das ein, wie es in der Anklage steht“, teilte sein Verteidiger mit. 100 bis 200 Gramm des gefundenen Marihuana habe er selbst rauchen wollen, der Rest sei zum Verkauf bestimmt gewesen. Seine Quellen für die Drogen wollte er nicht nennen. Das nötige Material zum Abwiegen und Abpacken des Marihuana wurde in der Wohnung gefunden – zusammen mit den Waffen.

Warum die Waffen?! „Hätte ich nicht holen sollen“

Den Baseball-Schläger habe er erst ein oder zwei Wochen zuvor besorgt, der Rest habe schon länger in der Wohnung gelegen. „Ich verstehe nicht, warum man so etwas zuhause hat“, sagte der Richter Arno Hornstein: Ein Schlagstock sei ein übles Werkzeug, um anderen Schmerzen zuzufügen. Der Angeklagte begründete es reumütig mit einer Leidenschaft: „Waffen haben mich schon immer gereizt. Ich habe nie jemanden verletzt! Aber das hätte ich nicht holen sollen.“

Seit der Jugend von Sucht geprägt: Drogen machten ihn träge

Seine kriminelle Karriere begann früh: Falscher Freundeskreis, Alkohol, Zigaretten und der erste Ladendiebstahl. „Die anderen haben es später gut hinbekommen, nur ich nicht“, fasste der Angeklagte zusammen. Mit 14 oder 15 Jahren habe er mit dem Kiffen angefangen, mit der ersten eigenen Wohnung mit 18 sei es extrem geworden. „Das war mehr ein Jugendtreff“, erzählte er, regelmäßigen Polizeibesuch inklusive.

Nach seiner Ausbildung fiel es ihm schwer, dauerhaft zu arbeiten. „Ich bin ziemlich faul geworden und träge“, daher habe er immer wieder nur für ein paar Wochen gejobbt. Zwei Therapien hatten keinen langfristigen Erfolg. „Cannabis war jeden Tag, wie meine tägliche Zigarette.“ Ab und zu habe er auch Kokain konsumiert. Zuletzt nahm er auch das starke Schmerzmittel Tilidin, das gerne mal von Gangster-Rappern besungen wird.

Entzug? Wird nicht helfen, befand der Sachverständige

Immer wieder wurde er wegen Betäubungsmitteln verurteilt, schon 2013 auch wegen Handels mit Drogen. Auch Diebstahl, Betrug und Unterschlagung finden sich in seinem Strafregister. Die im Februar bei ihm gefundene Menge entspreche rund 8700 Konsumeinheiten – „da erkennt man mal die Dimensionen“, betonte Richter Arno Hornstein. „Man sieht, dass es sein ganzes Leben dominiert hat und Chancen kaputt gemacht hat“, sagte Gutachter Herrmann Assfalg über den Drogenmissbrauch.

Eine Unterbringung in einer Entzugseinrichtung konnte er dennoch nicht befürworten: Es fehle die Erfolgsaussicht. Denn sobald die äußere Kontrolle wegfalle, drohe ein unmittelbarer Rückfall. Deshalb herrsche bei ihm eine „gewisse Ratlosigkeit“, so der Sachverständige.

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„Ein ganz besonderer Einzelfall“

Auch Staatsanwalt Robert Aichele äußerte sich zwiegespalten: Die Marihuana-Menge liege im unteren Bereich, wenn er an andere Verhandlungen denke. Problematisch sei, dass Waffen zugriffsbereit in der Wohnung lagen. Um an einer Mindest-Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu rütteln, müsse ein minder schwerer Fall vorliegen. „Das ist ein ganz besonderer Einzelfall, der nicht in die Kategorie passt“, befand Aichele und plädierte für vier Jahre.

Für die Wertung als minder schweren Fall hielt er unter anderem das Geständnis zugute. Außerdem verzichtete der Angeklagte ohne Widerworte auf beschlagnahmtes Geld.

„Mehr Glück kann man nicht haben, als an einen so moderaten Staatsanwalt zu geraten“, fasste Richter Arno Hornstein zusammen. Das Urteil sei „eher ergebnisorientiert“ und lautete auf drei Jahre und sechs Monate.

Warum die Prognose dennoch günstig sei

„Sie sollten Ihre kriminelle Karriere nun beenden. Sonst rappelt es irgendwann richtig“, mahnte er. Wegen seiner aktuell zu verbüßenden Strafe wird er voraussichtlich die nächsten fünf Jahre im Gefängnis verbringen. Doch die Prognose sei eigentlich günstig: Er habe einen gefragten Beruf erlernt und eine Verlobte, die zu ihm stehe. „Es hängt nur an Ihrer Drogensucht, die müssen Sie halt bekämpfen.“

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