In der jüngsten Sitzung des Mühlinger Gemeinderates informierte Bürgermeister Thorsten Scigliano den Rat über den im Jahr 2026 beginnenden gesetzlichen Anspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule: Beginnend mit der ersten Schulklasse werde sich der gesetzliche Anspruch dann nach und nach auf die vier Jahre Schulzeit ausweiten.

Aktuell habe man an der Mühlinger Grundschule die Betreuungszeiten für die 115 Kinder durch eine Kombination aus Ganztagesschule und verlässlicher Grundschule geregelt. Dahinter steht eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Schule. Die verlässliche Grundschule bietet die Betreuung der Kinder von 7 Uhr bis Schulbeginn. Der Gemeinde und den Eltern entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Wer im Rahmen desselben Angebotes sein Kind in der Zeit von 11.45 bis 13 Uhr betreut haben möchte, zahlt 30 Euro pro Kind und Monat.

Noch liegen die Planungen auf Eis

Die Betreuung der Kinder im Rahmen der Ganztagesschule erfolgt am Montag, Dienstag und Donnerstag durch die Grundschule. Auch hier wird die Betreuung vor Unterrichtsbeginn durch die Grundschule abgedeckt. Wer darüber hinaus Betreuungsangebote oder ein Mittagessen für sein Kind bestellt, muss für diese Leistungen der Gemeinde eine entsprechende Gebühr bezahlen.

Die vielen Angebotsvarianten sorgten bei Gemeinderäten ohne Kinder in der Einrichtung nicht nur für Stirnfalten und Achselzucken, sondern auch zu Wortmeldungen und letztlich zu Erklärungen seitens der Verwaltung.

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Man wollte den Rat über den nun neu geregelten gesetzlichen Anspruch informieren, welchen es unbedingt bei weiteren Planungen im Bereich Kindergarten-Neubau und Grundschul-Erweiterung in Zukunft mehr denn je zu berücksichtigen gelte. Noch liegen die Planungen hierzu auf Eis, jedoch komme man aufgrund der Gesetzeslage und den aktuellen Kinderzahlen nicht daran vorbei, sich auch mit Modellen zu befassen, welche auch mit modularen Lösungen zu Unterricht oder Betreuung arbeiten.