Jacqueline Weiss
„Kopfläuse kommen immer wieder vor und haben nichts mit Sauberkeit zu tun“, sagt Helmut Eckert, Leiter des Gesundheitsamtes im Kreis Konstanz. Er sieht über die Jahre keine Tendenz, dass es eine Zunahme oder Abnahme des Befalls gibt.

Kopfläuse verbreiten sich besonders dort, wo Kinder die Köpfe zusammenstecken, also in Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen. Im Jahr 2015 wurden dem Gesundheitsamt Meldungen über Läuse bei Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen, überwiegend Kindergärten, von insgesamt 325 Kindern übermittelt.

Die betroffene Einrichtung muss den Befall dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt stellt Merkblätter zur Verfügung und steht beratend zur Seite. „Tritt der Kopflausbefall gehäuft auf, wird die Beratung intensiviert“, erklärt Eckert. Das Gesundheitsamt führe dann zum Beispiel Elterninformationsabende durch. In fast allen Fällen funktioniere das Prinzip der Aufklärung und Information. Dass sich der Befall schnell eindämmen lässt, liegt auch an den modernen Gegenmitteln. Sie sind gut handzuhaben und nicht mehr so schädlich, weil sie nicht mehr toxisch, sondern physikalisch wirken. Die Mittel auf Basis von Silikonölen wirken so, dass sie die Atemporen der Läuse verstopfen und die Parasiten dann absterben. „Durch die Wirkweise des Mittels gibt es auch keine Resistenzen“, sagt Eckert.

Die Behandlung führen die Eltern in Eigenverantwortung durch. Die Mittel gegen Lausbefall sind nicht verschreibungspflichtig.
Die Eltern müssen innerhalb von drei Tagen schriftlich bestätigen, das Kind behandelt zu haben. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Es kann nur dann verlangt werden, wenn keine Bestätigung der Eltern vorliegt und die Weiterverbreitung zum Problem wird. Die Eltern der anderen Kinder in der Gruppe müssen ebenfalls bestätigen, dass sie ihr Kind untersucht haben und angeben, ob sie einen Läusebefall festgestellt haben. Das behandelte Kind direkt nach der ersten Behandlung wieder in den Kindergarten oder die Schule. „Läusebefall ist zwar lästig, aber beherrschbar, wenn konsequent informiert und korrekt behandelt wird“, erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes.

Obwohl alle Beteiligten für einen offenen Umgang mit dem Thema plädieren, gibt es bei Eltern und in Kindergärten doch Hemmungen, über konkrete Fälle zu sprechen. Deshalb gibt Pressesprecher Achim Eickhoff für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Singen Auskunft. Die Eltern der städtischen Kindertagesstätten in Singen werden per Aushang über einen Lausbefall informiert, berichtet Eickhoff. Die Kindertageseinrichtungen geben die Informationsblätter der Gesundheitsämter an die Eltern aus, in denen sie dann aufgefordert werden, die Kinder auf einen möglichen Lausbefall zu untersuchen und wie sie vorzugehen haben, wenn sie einen Befall feststellen.
„Die Eltern sind verpflichtet, die Kindertageseinrichtung über einen konkreten Befall zu informieren und die von ihnen gewählte Behandlung zu nennen“, erklärt Eickhoff.
Die Kinder dürfen die Einrichtungen direkt nach der ersten korrekten Behandlung wieder besuchen, wenn die Eltern schriftlich die durchgeführte Behandlung bestätigen. Die Leiterin der Kindertageseinrichtung meldet dem Gesundheitsamt, wenn der Befall mehrere Kinder betrifft. Sie verwenden die Formulare und Infoblätter des Gesundheitsamtes.

Die städtischen KiTas verwenden die Formulare und Infoblätter vom Landesgesundheitsamt und vom Kreisgesundheitsamt. Die Apotheker sind die Ansprechpartner, wenn bei einem Kind Läuse festgestellt werden und die Eltern sich über Medikamente und Anwendung informieren wollen. „Wir merken das immer gleich, wenn wieder eine ,kleine Epidemie’ ausgebrochen ist“, erklärt Johannes Danassis, Inhaber der Central-Apotheke in Singen. Er verkauft am häufigsten das Mittel Mosquito Läuseshampoo, das auch auf der Basis von Soja- und Kokosölbestandteilen wirkt. Unabdingbar für die Behandlung ist auch ein Nissenkamm. Vorbeugend könne man die Haare mit Weidenteer-Shampoo waschen. „Den Geruch können die Läuse wohl nicht leiden“, berichtet Danassis von den Erfahrungen seiner Kunden. Kopfläuse tauchen nach seiner Erfahrung immer wieder auf, es gebe keine bestimmten Jahreszeiten, in denen es deutliche Zunahmen gibt. „Es ist immer mal wieder zwei, drei Monate Ruhe und dann geht es wieder los“, sagt der Apotheker. Durch die modernen, weniger giftigen Mittel hätten sich die Behandlungsmöglichkeiten aber deutlich verbessert.

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Die Kopflaus: Die Kopflaus ist ein etwa drei Millimeter großes, flügelloses Insekt. Sie lebt auf dem behaarten Kopf des Menschen und ernährt sich von Blut. Läuse können bis zu 30 Tage auf dem Kopf eines Menschen überleben. Sie übertragen keine Krankheitserreger wie Viren oder Bakterien. Haustiere sind keine Überträger von Kopfläusen. Lausweibchen legen täglich mehrere Eier, die Nissen, die am Haaransatz festgeklebt werden. Aus den Eiern schlüpfen nach sieben bis zehn Tagen Larven, die in neun bis elf Tagen zu Läusen werden. Sie können sich flink im Kopfhaar und auf andere Köpfe bewegen.

Erkennen und behandeln: Lausbefall kann man zuverlässig durch das Auskämmen mit einem Nissenkamm feststellen. Das Auftragen einer Pflegespülung erleichtert das Durchkämmen und verhindert, dass die Läuse weglaufen. Danach sollte ein zur Läusebekämpfung zugelassenes Mittel aufgetragen werden. Diese Behandlung sollte an Tag acht, neun oder zehn wiederholt werden. Alle Familienmitglieder sollten auf Läusebefall untersucht und behandelt werden. „Hausmittel helfen nicht“, sagt Gesundheitsamtsleiter Helmut Eckert. Außerdem sollten die Haare an Tag fünf, neun und 13 nochmals nass mit Pflegespülung ausgekämmt werden, um nach der Behandlung geschlüpfte Larven zu entfernen. Bett- und Leibwäsche sollte bei 60 Grad gewaschen, Kämme, Bürsten und Haargummis in heißer Seifenlauge gewaschen, Mützen und Schals für drei Tage in einer Plastiktüte luftdicht verpackt werden.
Läuse können nicht auf Gegenständen, sondern nur auf dem Kopf überleben. Bekommen sie keine Blutmahlzeit, sterben sie nach rund 55 Stunden. Übertriebene Putzaktionen bringen nichts.

Zugelassene Mittel und Anwendungsfehler: Zugelassene Arzneimittel sind Insektizide mit den Wirkstoffen Permethrin und Allethrin, wie zum Beispiel Goldgeist Forte Lösung, die dem natürlichen Chrysanthemengift Pyrethrum nachgebaut sind. Das Mosquito Läuseshampoo ist als einziges Mittel ohne Insektizide vom Umweltbundesamt getestet und zugelassen. Weitere anerkannte Mittel, wie zum Beispiel Nydal, haben als Wirkstoff Dimenticon, eine Art Silikon, das zum Ersticken der Parasiten führt. Fehler bei der Anwendung des Mittels sind: dass es zu sparsam aufgetragen wurde, dass es auf nasse Haare aufgetragen und deshalb zu stark verdünnt wird, dass die Einwirkzeit unterschritten oder die Folgebehandlung nicht durchgeführt wird.

Informationspflicht: Wer bei seinen Kindern und oder sich selbst Lausbefall feststellt, ist verpflichtet, umgehend den Kindergarten oder die Schule darüber zu informieren. Auch das gesamte Umfeld, wie Spiel- oder Vereinskameraden sollte informiert werden. „Wer über Läuse schweigt, dient ihrer Verbreitung und schadet letztlich auch dem eigenen Kind“, schreibt das Gesundheitsamt in einem seiner Merkblätter. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat ausführliches und zuverlässiges Informationsmaterial für Eltern, Erzieher und Lehrer zusammengestellt, das auf der Internetseite des Landratsamtes zu finden ist: www.lrakn.de