Für allerlei Diskussion sorgt aktuell die Neufassung der Cannabis-Verordnungen zwischen Kiel und Konstanz. Dass dabei das Örtchen Büsingen, Deutschlands einzige Exklave in der Schweiz, aus dem Blickwinkel der Regierungszentralen in Berlin und Bern eine untergeordnete Rolle spielt, kommt nicht unerwartet. Büsingens Bürgermeisterin Vera Schraner hat sich deshalb erkundigt, welche Rechtslage denn nun im deutschen Dorf, das komplett von Schweizer Hoheitsgebiet umgeben ist, gelten solle.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung konnte sie aufklären und gab bekannt, dass Büsingen gemäß Staatsvertrag dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist.
Das bedeutet, dass das am 1. April in Deutschland in Kraft getretene Cannabis-Gesetz in Büsingen nicht gilt. In der Schweiz und damit auch in Büsingen ist der Freizeitkonsum von Cannabis weiterhin verboten.