Manches ist frei, manche Einsätze der Feuerwehr sind kostenpflichtig. Der Gemeinderat hat nun die neue Satzung über die Kosten beschlossen. Kostenersatzpflichtige Einsätze sind zum Beispiel Einsätze bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen oder Nottüröffnungen.

Die Kostenordnung sieht bestimmte Pauschalen für die Einsatzfahrzeuge, zum Beispiel 170 Euro für das Löschfahrtzeug LF20, sowie einen Abrechnungssatz von 20 Euro pro Stunde bei den Personalkosten vor.

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