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Das Narrengericht wäre nicht das Narrengericht Stockach, wenn es die Nominierung von Frank Walter Steinmeier als aussichtsreichen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten als Teilerfolg für sich reklamieren würde. Denn, so heißt es in der Pressemitteilung von Narrenschreiber Stefan Keil, der amtierende Außenminister sei sechs Jahre vor Wahl am 12. Februar 2017 als Beklagter vom Narrengericht in zwei von drei Punkten der Anklage schuldig gesprochen worden. Das damalige Strafmaß wurde auf viereinhalb Eimer (270 Liter) Wein festgelegt, den Wein übergab Frank Walter Steinmeier dann im Oktober 2011 persönlich in Konstanz im Spitalkeller. Der SPD-Politiker wäre damit der zweite Beklagte, der Bundespräsident wird. Roman Herzog (CDU), wurde 1989 vom Narrengericht als damaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes nach Stockach geladen und 1994 zum siebten Bundespräsidenten gewählt, er blieb im Amt bis 1999.

Der Beklagte des Jahres 2017 wird in der Dreikönigssitzung des Narrengerichts verkündet. Die Verhandlung steigt am Schmotzige Dunschtig, 23. Februar, um 17 Uhr in der Jahnhalle. Um die lange Fasnacht zu überbrücken, plant das Narrengericht drei Bunte Abende in der Adler Post am 2., 3. und 4. Februar. Erstmals will das Narrengericht für alle vier Veranstaltungen eine Online-Buchung frei schalten.