Das Thema bewegt: Zahlreiche Zuhörer wollten wissen, was Historiker Thomas Warndorf über die Geschehnisse rund um das Narrengericht in der Zeit von 1932 bis 1977 herausgefunden hatte. Es ging um die Ansichten der damaligen Gerichtsnarrenväter (heute Narrenrichter) und die Bedeutung, die der in Stockach geborene Nationalsozialist Willi Hermann, , der ein bekannter Fasnachter bei der Konstanzer Narrengesellschaft Niederburg war, im Gremium hatte.
Die Diskussion um Willi Hermann war für Thomas Warndorf Anlass, bisher noch nicht ausgewertete Akten des Stockacher Narrengerichts zu erforschen. Hermann war von 1961 bis 1977 Gerichtsnarr gewesen. Warndorf fokussierte sich aber nicht allein auf dessen Person. Er zeichnete ein ausführliches Bild darüber, welche wiederholten Diskussionen um die Natur der Stockacher Fasnacht herrschten und wie der Nationalsozialismus sie beeinflusste – oder wo nicht.

Sein Ziel war es, den Aufsatz des Konstanzer Stadtarchivars Jürgen Klöckler über Willi Hermanns Vergangenheit und Kriegsverbrechen mit den Narrengerichts-Akten zu ergänzen. Klöckler saß an diesem Abend im Publikum. „Ich finde es großartig, dass er den Aufsatz so mutig geschrieben hat“, so Warndorf. Dennoch sagte er, dass es entgegen Klöcklers Aufsatz keinen Beleg im Archiv des Narrengerichts dafür gebe, dass Willi Hermann zur Neuausrichtung der Stockacher Fasnacht vor 1945 beigetragen habe. Er habe keine so große Rolle gespielt, wie Klöckler oder Historiker Tobias Engelsing ihm zuschreiben.
Warndorfs Recherchen zeigten, dass sich ab 1932 zwar viel an der Ideologie des Nationalsozialismus orientierte, es aber auch Widerstand gab. So verließen zum Beispiel mehrere Mitglieder das Kollegium des Narrengerichts, als August Rettich dessen Führung als Gerichtsnarrenvater übernahm. Damals sei der Übergang von der bürgerlichen Saal- und Umzugsfasnacht zur althistorischen Brauchtumsfasnacht gewesen. Acht von 17 Kollegen seien später in die NSDAP eingetreten. Zudem sei ein jüdisches Mitglied ab 1935 plötzlich nicht mehr in Einladungslisten des Narrengerichts erwähnt worden. Ab 1939 gab es dann ein Verbot der Fasnacht.
August Rettich, der nach dem Krieg als Mitläufer eingestuft wurde, war bis 1948 Gerichtsnarrenvater und in einem fünfköpfigen Beirat der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN) Untergruppenführer. Ihm folgten an der Spitze des Narrengerichts Hermann Muffler, dann kommissarisch Oswald Happle und schließlich Friedrich Dandler senior. Dandler habe später Leute mit NS-Hintergrund als Kollegen zugelassen, darunter 1961 auch Willi Hermann, mit dem er Kontakt gehalten hatte. Im Jahr 1958 bekam Hermann auf Dandlers Vorschlag den "Hans-Kuony-Orden 1. Klasse", obwohl dieser eigentlich ein Verdienstorden ist. "Wir dürfen alle rätseln, was wohl die Verdienste gewesen sein mögen", so Warndorf.
Hermann sei als Mitglied des Narrengerichts selten in Erscheinung getreten. Er sei nicht an inhaltlichen Vorbereitungen der Verhandlungen beteiligt gewesen. Warndorf betonte, dass Wahlen einstimmig sein müssen und einige nicht zur Wahl erschienen seien. Nur ein anonymes Nein hätte damals genügt, um Hermann draußen zu halten. "Es gab in Stockach keinen einzigen, der nicht gewusst hätte, dass Hermann ein Antisemit und Nationalsozialist war. Vermutlich wussten sie aber nichts von seinen Kriegsverbrechen", sagte Warndorf. Ein Nein hätte nicht mal begründet werden müssen. "Dann wäre das Thema erledigt gewesen." Warndorf folgert, dass seine Berufung ins Narrengericht an seiner Bekanntheit als Komponist und Textschreiber gelegen habe.

Doch die Zimmermanngilde habe Willi Hermann ganz klar auflaufen lassen, stellte Warndorf anhand von Schriftstücken dar. Hermann, der auch Laufnarr war, gehörte der Zunft von 1932 bis etwa 1936 an und sei zum stellvertretenden Meister ernannt worden. Diese Position hatte es zuvor nicht gegeben. Die Zimmerer hätten sich davon aber nicht beeindrucken lassen, so Warndorf. Auf Schriftstücken unterschrieb der Polier Karl Jerg, der nach dem Meister eigentlich der Zweite ist – so als ob es Hermann gar nicht geben hätte. Und von einer Gleichschaltungsrede am 10. Juni 1933, die Hermann im Auftrag von Rettich hielt, zeigten sich die Zimmerer laut Warndorf "unbeeindruckt". In einer Notiz hieß es lediglich: "Gleichschaltungsrede des Gesellen Willi Hermann und Gleichschaltung".
Warndorf sagte, er halte es "für sehr bemerkenswert", dass sich Hermann und Rettich an den Zimmerern die Zähne ausgebissen hätten, während sich das Narrengericht angepasst habe. Die Zimmerer hätten auch hingenommen, dass August Rettich sie in Baumknechte umbenannt habe, weil sie nicht auf einer Ebene mit dem Gericht sein durften. Rettichs Versuch einen Feldwebel als Anwärter bei den Zimmerern zu platzieren, war von wenig Erfolg gekrönt.

1940 stellte ein zunächst unbekanntes Zunftmitglied aus Protest einen Weihnachtsbaum als Narrenbaum auf. Es sei ein stiller Widerstand gewesen, so Warndorf. Nicht nur gegen das Verbot der Fasnacht, sondern auch gegen die Untätigkeit des Gerichtsnarrenvaters August Rettich und des Kollegiums des Narrengerichts, die sich nicht wehrten. Später habe sich herausgestellt, dass der junge Stockacher Otto Hablitzel, Anwärter bei der Zimmererzunft, den Baum gestellt hatte. Hablitzel starb als Soldat im Zweiten Weltkrieg.
Die Zimmerer waren aber nicht die einzigen, die die Nationalsozialisten ignorierten. Denn beim 40-jährigen Bestehen der Alt-Stockacherinnen im Jahr 1976 hätten diese Rettich nicht erwähnt, obwohl dieser sich seiner Rolle in ihrer Entstehung rühmte, so Warndorf: "Wieder eine Gliederung, die einen Nationalsozialisten am Ende ins Leere hat laufen lassen."
Und wie war der Neustart des Fasnacht? 1948 stellten fünf Narrengerichtsmitglieder, die während des Krieges keine politischen Ämter gehabt hatten, einen Antrag bei der französischen Militärregierung für die Abhaltung der Fasnacht. In einem Protokoll steht dazu, dass "alle alten bewährten Narren" eingeladen worden seien. Für Rettich sei ein Platz freigehalten worden, doch er sei letztlich nie zurückgekehrt. Hermann Muffler übernahm die Spitze, doch es sei mit den alten Gegnerschaften erneut der Richtungsstreit um die Fasnacht ausgebrochen, so Warndorf. Es ging in den 50er-Jahren unter Dandler auch um die Frage, ob die Gliederungen dem Narrengericht unterstehen. Rettich habe später versucht, sich in Zeitungsartikeln als Gerichtsnarr in Erinnerung zu bringen.

Zu Willi Hermann in Bezug auf Stockach zog Warndorf das Fazit, dass dieser trotz den Ämtern bei den Zimmerern und im Narrengericht keine große Rolle gespielt habe. Er sei zwar der Dichter von zwei Liedern gewesen und habe auch Skripte für Bunte Abende verfasst, doch dies wirke sich bei Weitem nicht so aus wie in Konstanz. "Das versetzt uns in die Lage, dass wir uns die Diskussion ersparen können, was wir nicht singen", so Warndorf.
Gesäuberte Protokolle
Thomas Warndorf präsentierte Einträge aus Narrengerichts-Protokollbüchern (während des Zweiten Weltkriegs abgebrochen), dem vierten Stockacher Narrenbuch sowie Schriftstücke aus verschiedenen Nachlässen, die im Archiv des Narrengerichts liegen. "Die Jahresprotokolle sind sehr gründlich gesäubert worden", erzählte er. Darin seien nur noch unverfängliche Dinge enthalten. Das vierte Narrenbuch hingegen sei seinem Eindruck nach vollständig erhalten und führt Namen von Nationalsozialisten auf, die zu Laufnarren geschlagen wurden. Beispiele sind Erwin Krumm und Ludwig Finckh. Das Protokollbuch der althistorischen Zimmermannsgilde (1933 bis 1987) sei vollständig während des Kriegs geführt worden. Dieses und Zeitungsberichte dienen Warndorf ebenfalls als Quellen. (löf)