Die Gründerzeit steht derzeit hoch im Kurs in Singen. Kürzlich hat der Gemeinderat eine Erhaltungssatzung beschlossen, die hauptsächlich dieses historische Erbe in der Innenstadt erhalten soll. Und nun ging es mit einem anderen Vorhaben weiter, das die städtische Stadtplanerin Charlotte Bernhard im Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt (SBU) ebenfalls in dieser Kategorie eingeordnet hat. Für den Bereich nördlich und südlich der Ekkehardstraße zwischen der Erzberger- und der August-Ruf-Straße gibt es einen Bebauungsplan.

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Das hat der Gemeinderat im Dezember 2020 beschlossen, nachdem ein Investor das rosafarbene Haus mit den Imbissen an der Ecke von Erzberger- und Ekkehardstraße durch einen sechsstöckigen Neubau ersetzen wollte. Ein Jahr später hat das Gremium auch eine Veränderungssperre beschlossen, um die Erstellung des Bebauungsplans abzusichern.

Nun hat Bernhard dem Ausschuss die umfangreichen Vorarbeiten und Gutachten vorgestellt, die für den Bebauungsplan im Bestand nötig waren. Im Inneren des Blocks nördlich der Ekkehardstraße gebe es kaum Grün, erklärte sie. Die Bäume neben der denkmalgeschützten Villa Hepp südlich der Ekkehardstraße seien die einzigen Bäume auf Privatgrund im Gebiet. Daher sei eine Absicht, die Allee an der Ekkehardstraße weiter in Richtung Westen zu führen. Das sei auch für das Stadtklima gut.

Wann der Bebauungsplan in Kraft tritt

Der Bebauungsplan sieht neue Baugrenzen vor allem im Inneren des nördlichen Blocks vor. Außerdem sind zulässige Gebäudehöhen und Dachformen darin geregelt. Da der Bebauungsplan im Bestand entsteht, greife er erst dann, wenn ein Eigentümer sein Gebäude abreißen oder anders nutzen will, erklärte Bernhard. Im Ausschuss bekam vor allem die vorgesehene Fortsetzung der Allee in der Ekkehardstraße Zustimmung.

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Der Ausschuss hat den vorgesehenen Bebauungsplan mit acht Ja-, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung dem Gemeinderat empfohlen. Das Gesamtgremium hat in seiner jüngsten Sitzung bei sechs Gegenstimmen ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. Nun kommt als nächster Schritt im Verwaltungsverfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der anderen Träger öffentlicher Belange an die Reihe.