Wer ab dem kommenden Jahr als Gast in der beliebten Doppelgemeinde übernachtet, muss eine Kurtaxe bezahlen. Konkret werden dies in der Hauptsaison von Anfang Mai bis Ende September zwei Euro pro Aufenthaltstag und Person sein. In der Vor- und Nachsaison sind es 1,30 Euro pro Nacht und Person.
„Wir entschlossen uns für die Einführung einer Kurtaxe, um unseren Gästen den Mehrwert der Bodenseecard West zu bieten“, erklärte Jessica Trombetta, Leiterin des Amtes für Kultur, Sport und Tourismus in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Diese Gästekarte sei ein echter Mehrwert und berechtige die Inhaber zu einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Verbundgebiet und zusätzlich erhalte man Vergünstigungen bei touristischen Leistungsträgern.
Meldepflichtige Vermieter müssen die Kurtaxe ab Januar 2024 an die Gemeinde abführen. Laut Ausführungen von Jessica Trombetta wird den privaten und gewerblichen Vermietern von der Gemeinde unentgeltlich ein elektronisches Meldeverfahren bereitgestellt. Wer damit nicht klarkomme, könne aber auch weiterhin mit handschriftlichen Meldezetteln arbeiten. Die Übernachtungsgäste sollen dann gegen Zahlung der Kurtaxe von den Vermietern die Gästekarte überreicht bekommen.
Befreit von der Kurtaxe werden laut Satzung Tagesgäste, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, private und unentgeltliche Familienbesuche sowie Schwerbehinderte und Personen, die in der Gemeinde übernachten und dort arbeiten. Arbeiten die Gäste in einer anderen Kommune, muss die Kurtaxe allerdings berechnet werden.
Im Gremium der Kommunalpolitiker gab es keine Diskussion über die Einführung der Kurtaxe, in einer nichtöffentlichen Sitzung Anfang April hatte man sich darüber bereits beraten und schon im Jahr 2021 hatte der Gemeinderat der Einführung einer Kurtaxe einstimmig zugestimmt. „Die entworfene Satzung ist rechtlich abgesichert“, führte Bürgermeister Ralf Baumert aus. Diese Satzung wurde bei einer Enthaltung vom Gremium mehrheitlich beschlossen.