Der Mögginger Ortschaftsrat hat jüngst zur Aufstellungsversammlung für die Kandidatenlisten zur Kommunalwahl eingeladen. Nachdem der Versammlungsleiter Jürgen Karrer die Vor- und Nachteile von einer oder zwei Listen erläutert hatte, entschied man sich laut einer Pressemitteilung für die Aufstellung von zwei Listen. Überzeugt habe vor allem das Argument, dass bei zwei Listen an einzelne Kandidaten zwischen einer und drei Stimmen vergeben werden können, während bei einer Liste das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung komme. So sei die Mögginger Wählervereinigung und die Mögginger Liste gebildet worden.