Gottmadingen – Eine Verkehrsberuhigung mit einer Tempo-30-Zone wird es in der Randegger Straße nicht geben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dafür nicht gegeben. Um die Autofahrer zu motivieren, nicht schneller als 50 Stundenkilometer zu fahren, kann die Gemeinde nur ein Tempo-Smiley aufstellen, was einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Die Anwohner der Randegger Straße hatten viele Hoffnungen in den Vortrag von Stefan Basel, Leiter des Amts für Straßenverkehr und Schifffahrt im Landratsamt Konstanz, gesetzt. Doch diese Hoffnungen wurden ihnen genommen, da es rechtlich nicht möglich ist, ein Tempo 30 auf der Randegger Straße einzurichten. „Wir werden weiter nachfragen und dranbleiben“, sagte Marina Ruttkowski im Hinausgehen. Rund 20 betroffene Anwohner waren in der Sitzung anwesend. Mit einer Unterschriftenliste hatten Anwohner ihr Anliegen vor einigen Wochen deutlich gemacht.
Wenig Lärm, wenig Unfälle
Stefan Basel hatte ein ausführliche Präsentation vorbereitet, um dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Zuhörern die Rechtslage zu erläutern. Die Randegger Straße ist eine Kreisstraße, auf der eine Tempo 50 erlaubt ist. Abweichungen wären nur zulässig, wenn es Gefahrenlagen wie Wildwechsel oder gefährliche Einfahrten gäbe, außerdem bei zu großer Lärmbelastung. Am 23. Mai waren zwischen 7.20 und 16.05 Uhr Geschwindigkeitsmessungen gemacht worden. Dabei wurden durchschnittliche Geschwindigkeiten von 43 Stundenkilometer als v 85-Wert gemessen. Die Geschwindigkeit v 85 soll bei Verkehrsmessungen das tatsächliche Fahrverhalten wiedergeben und beschreibt die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Autos nicht überschritten wird. Erst wenn dieser v 85-Wert überschritten würde, gäbe es Handlungsbedarf, so Basel.
Nach den Zahlen im Lärmaktionsplan hatte man auf der Randegger Straße 4149 Fahrzeuge pro Tag gezählt, darunter 87 Schwerlaster. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2014 waren es 3963 Fahrzeuge pro Tag gewesen, darunter 114 Schwerlaster. Ein Unfallschwerpunkt ist die Randegger Straße auch nicht. Seit dem Jahr 2007 passierten dort acht Unfälle, davon wurden vier von Pkw-Fahrern verursacht. Die Straße bildet auch keinen Lärmschwerpunkt. Die Auslösewerte werden nicht erreicht, um verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen zuzulassen. Auch ein „Anlieger frei“- Schild sei auf einer Kreisstraße nicht denkbar, bemerkte Basel. Wer Tempo 30 generell innerorts als Regelgeschwindigkeit möchte, müsse sich an den Bund wenden, da dann die Straßenverkehrsordnung geändert werden müsste.
Drei neue Smileys, die Autofahrer am zu schnellen Fahren hindern sollen, sind das Ergebnis der längeren Diskussion. „Das ist das, was die Gemeinde tun kann“, sagte Bürgermeister Michael Klinger. Nicht nur auf der Randegger Straße bei der Einmündung der Straße Auf der Höhe wird ein Smiley aufgestellt, sondern auch am Ortsausgang der Hilzinger Straße sowie am Steiner Weg.
„Wir hätten uns gut Tempo 30 in der Randegger Straße vorstellen können, aber wenn es rechtlich nicht geht, geht es nicht“, sagte Kirsten Graf (SPD). Die Kosten für einen Smiley belaufen sich auf rund 3330 Euro. Daher wird die Verwaltung 10 000 Euro für die Anschaffung der Smileys in den Haushalt für 2018 einstellen, so Klinger. „Wenn wir den Eindruck haben, dass sich beim Verkehr etwas deutlich verändert, können wir wieder Verkehrsmessungen vornehmen“, sagte Klinger am Ende der Sitzung.
Zum Amt
Stefan Basel leitet das Amt für Straßenverkehr und Schifffahrt im Landratsamt Konstanz. Das Amt umfasst die Bereiche Schifffahrt, Verkehrserlaubnis (Führerschein) und Verkehrslenkung. Zu den Aufgaben der Verkehrslenkung gehören die Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel die Einführung von Tempo-30-Zonen (um die es den Anwohnern der Randegger Straße ging). Ebenso geht es um Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen sowie Erlaubnisse, Anordnungen und Genehmigungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz.