Ein Streit unter Arbeitskollegen in einem Meersburger Restaurant am Nikolaustag 2022 eskaliert: Eine 33-jährige Frau will eine Pause einlegen, was ihr 31-jähriger Kollege kritisiert. Er stößt sie, die Frau fällt zu Boden, stürzt gegen einen Kochtopf und einen Schrank, verletzt sich an Kopf, Bein und Rücken und zieht sich Schürfwunden zu. Die Frau ruft die Polizei, dem Mann wird sofort gekündigt und er ist seitdem arbeitslos.

So stellte sich ein Fall vor dem Amtsgericht Überlingen dar, der in einer öffentlichen Verhandlung zu einer Verurteilung des 31-Jährigen wegen Körperverletzung führte. Demnach kritisierte der Angeklagte die angeblich fehlende Arbeitsmoral der 33-Jährigen. Er habe sich mehr Unterstützung bei der Arbeit gewünscht, sagte der 31-Jährige vor Gericht.

Hat das Opfer den Angeklagten bedroht?

Als die Frau von ihrer Arbeitspause berichtete, forderte der Kollege sie auf, das Restaurant zu verlassen und nach Hause zu gehen. Die Frau habe ihm mit Gewalt gedroht, sagte der Mann aus. Daraufhin sei es zur Körperverletzung gekommen, da sie seiner Aufforderung zu gehen nicht nachkam.

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Das Opfer versicherte als Zeugin, dass sie dem Täter nicht gedroht habe. Auch der Angeklagte hatte der Polizei gegenüber bei der Befragung nichts von einer Drohung erzählt, wie aus den Polizeiakten hervorging. Das Opfer sagte aus, dass sie der Forderung des Kollegen, zu gehen, nicht nachgekommen sei. Dies habe ihr Arbeitgeber zu entscheiden.

Angeklagter entschuldigt sich im Gerichtssaal beim Opfer

Auf die Frage des Richters, was es bräuchte, um den Streit beizulegen, antwortete die 33-Jährige: „Eine Entschuldigung.“ Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal, die Aussage einer zweiten Zeugin wurde nicht benötigt.

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Die Staatsanwältin plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Von einer Freiheitsstrafe könne abgesehen werden, auch wenn der Täter schon oft gegen das Gesetz verstoßen habe. Seine Akte listet mehrere Fälle von Betrug und Körperverletzung auf. Er saß auch schon vier Monate im Gefängnis. Hinzu kommt, dass er zum zweiten Mal seit einer Verurteilung in München 2018 seine Bewährung brach.

Anwalt: Mandant handelt nicht mit Absicht

Der Verteidiger plädierte auf eine geringere Geldstrafe und forderte, „dass sie am unteren Ende angesetzt wird“. Sein Mandant habe nicht in der Absicht gehandelt, jemanden zu verletzen.

Am Ende eine Geldstrafe von 1000 Euro

Der Richter nahm die Entschuldigung positiv auf. Er verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro, zahlbar in 50 Tagessätzen zu 20 Euro. Auch die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen. Dieser nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, sodass es rechtskräftig ist. Als der Angeklagte den Saal verließ, gab der Richter ihm mit auf den Weg: „Hoffentlich kein Wiedersehen mit Ihnen.“