Diana Benisch besitzt ein Attest, das sie vom Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske befreien soll. Doch wird es vom Ordnungsamt in Überlingen nicht anerkannt. Mit Verweis auf ein Gerichtsurteil aus Sachsen fordert die Behörde die Nennung der Krankheitsdiagnose. Die Stadt geht damit konform mit dem Gemeindetag. Anderen Städten in unserer Region und dem Sozialministerium genügt meist das Attest ohne Diagnose. Was könnte der Grund für die unterschiedliche Handhabung sein?