„Wir sind ja nicht mit dem Auto da, da können wir ruhig ein Bier trinken“, hatte die nun vor dem Amtsgericht Überlingen angeklagte Frau im August zu ihrem Lebensgefährten gesagt. Aus dem einen Bier wurden allerdings sechs und die Urlauberin war mit einem elektrischen Roller unterwegs. Dabei beachtete sie nicht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr auch auf dem E-Scooter nach erheblichen Alkoholkonsum strafbar ist.

Es gelten die gleichen Bestimmungen, wie bei jedem anderen Kraftfahrzeug auch. Die 60-jährige biologisch-technische Assistentin versuchte, sich vor Gericht damit herauszureden, dass sie unter Schock gestanden habe und gar nicht so genau wusste, was sie tue. Beim Verlassen der Wirtschaft in der Überlinger Altstadt sei sie über ein Hindernis schwer gestürzt.

Aktuell gibt es im Überlinger Stadtgebiet keine E-Scooter. Hier ein Roller während der Probezeit im Sommer 2022 am Rande des Uferparks. ...
Aktuell gibt es im Überlinger Stadtgebiet keine E-Scooter. Hier ein Roller während der Probezeit im Sommer 2022 am Rande des Uferparks. Eigentlich galt in diesem Bereich ein Parkverbot. | Bild: Jonas Ganslmeier | SK-Archiv

Dabei habe sie sich die Schneidezähne angeschlagen und eine Platzwunde an der Lippe zugezogen. „Meine Zähne, meine Zähne“, habe sie panisch gedacht – und dazu das viele Blut. Sie wollte nur noch zu ihrem Wohnmobil auf dem Stellplatz oben beim Krankenhaus. Bis zum Aufkircher Tor habe sie geschoben und sei dann, weil der Berg so steil und der Roller so schwer zu schieben war, losgefahren – bis sie etwa 200 Meter später von der Polizei gestoppt wurde.

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„Bei 2,2 Promille stellen Sie sich auf das schmale Roller-Trittbrett. Da kann man fürchten, Sie haben ein Alkoholproblem.“
Alexander von Kennel, Richter

Richter Alexander von Kennel war skeptisch ob dieser Tatbeschreibung. Er hatte Verständnis für ihre Notlage nach dem schweren Sturz, meinte aber, dass man mit solchen Verletzungen gewöhnlich einen Arzt rufe oder ein Taxi ins Krankenhaus. Auch die im Krankenhaus gemessene Blutalkoholkonzentration sei aus Sicht des Richters bedenklich. „Bei 2,2 Promille stellen Sie sich auf das schmale Roller-Trittbrett. Da kann man fürchten, Sie haben ein Alkoholproblem“, sagte von Kennel.

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Urteil: 1600 Euro Geldstrafe und 15 Monate Fahrverbot

Bei allem Wohlwollen und Verständnis für das einschneidende Erlebnis des Unfalls, welcher zwei Operationen nach sich zog, könne der Richter keinen Ansatz sehen, dass sie nicht vorsätzlich am Straßenverkehr teilgenommen hätte. Deswegen riet er der Angeklagten, den Einspruch zurückzuziehen. Sonst könne es teurer für die 60-Jährige werden, bekräftigte der Richter. Nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger zog die Angeklagte ihren Einspruch also zurück, sodass es bei einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro und einem Fahrverbot von 15 Monaten blieb.