Eine Überlinger Mutter, die sich in einem Teufelskreis gefangen fühlt, weil sie ohne Betreuungsplatz keinen Job findet und ohne Job keinen Betreuungsplatz bekommt. Eine Familie, die nach Friedrichshafen zieht, erstmal 16 Absagen kassiert und schließlich in einem Ortsteil-Kindergarten mit Öffnungszeiten bis 13 Uhr landet, obwohl beide Eltern berufstätig sind. Eine Kommune, die verzweifelt für drei Millionen Euro Container aufstellt, um nicht noch mehr Absagen verschicken zu müssen. Und dann noch die ukrainischen Kinder, die nach ihren Kriegserfahrungen dringend eine gute Kinderbetreuung benötigen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Mütter sich im Bodenseekreis eine Existenz aufbauen müssen.

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Das Thema Kitaplatzmangel ist auch neun Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs ab dem ersten Lebensjahr im Bodenseekreis sehr präsent. Das hat einen Grund: Der Staat, hier die Kommunen, hinkt in keinem Bereich der Familienpolitik so sehr seinen eigenen Ansprüchen hinterher wie beim Thema Kinderbetreuung. Auch wenn die Bemühungen der Städte und Gemeinden groß sind, gehen Jahr für Jahr hunderte Familien im Bodenseekreis leer aus. 2021 sank die Betreuungsquote der Unter-Dreijährige im Landkreis laut Statistischem Landesamt sogar – von 29,4 Prozent auf 26,4 Prozent.

Ob möglicherweise die Kitaschließungen während der Corona-Pandemie eine Rolle bei der Nachfrage von Betreuungsplätzen spielten, lässt sich statistisch nicht erklären. Fakt ist aber: Besonders für die Unter-Dreijährigen fehlen in vielen Kommunen Kitaplätze. Die Gründe sind vielfältig – und reichen von Bauverzögerungen geplanter Einrichtungen über Fachkräftemangel bis hin zu Resignation und Mangelverwaltung.

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Ist also mit einer Klagewelle zu rechnen?

Angesichts dieser Missstände könnte man davon ausgehen, dass viele Eltern Sturm laufen und sogar den Rechtsweg einschlagen. Doch beides ist offenbar nicht der Fall. Während sich die Erzieherinnen erst neulich in Friedrichshafen zum Großstreik trafen, bleibt es bei den Eltern eher ruhig. Bis vor Gericht sind im Bodenseekreis bislang nur sehr wenige Eltern gegangen, auch die Klageandrohungen halten sich in Grenzen.

Doch sind überhaupt die Kommunen für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz zuständig? „Nein“, erklärt Landkreissprecher Robert Schwarz, „für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung sind nach § 24 SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also der Landkreis Bodenseekreis, verantwortlich.“ Und das, obwohl der Landkreis selbst gar keine Kitas als Träger führt. Im Schnitt erhält das Landratsamt pro Jahr etwa ein bis vier Klageandrohungen, teilweise rein mündlich, teilweise schriftlich von Rechtsanwälten.

„Wir konnten die Klagen bislang abwenden.“
Robert Schwarz, Landkreissprecher

„Wir konnten die Klagen in den letzten drei Jahren immer abwenden“, sagt Schwarz. Meistens hätte der Landkreis in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune dann doch noch einen Betreuungsplatz für die betroffene Familie auftreiben können. In anderen Fällen hätten die Eltern selbst eine Lösung gefunden. 2020 gab es beispielsweise drei Familien aus Friedrichshafen und eine aus Markdorf, die dringend Plätze benötigten. „Hier konnten vor Einreichung einer Klage Plätze vermittelt werden“, so Schwarz. Auch 2021 gab es drei Klageandrohungen von Familien aus Meckenbeuren, Überlingen und Salem. 2022 gab es bislang eine Drohung einer Familie aus Überlingen. Wichtig zu wissen: Die Eltern müssen selbst aktiv bei der Suche sein und nachweisen können, dass sie sich bemüht haben.

Wie lange darf der Fahrweg zur Kita sein?

Bislang landete in Friedrichshafen in den vergangenen fünf Jahren laut Stadtverwaltung nur eine Klage wirklich auch vor Gericht. Eine Mutter habe darauf bestanden, einen Kitaplatz in ihrem Ortsteil zu bekommen, berichtet Stadtsprecherin Monika Blank. „Dort waren aber alle Plätze belegt, sie bekam daher einen Platz in einer Kita im benachbarten Ortsteil angeboten“, erklärt die Sprecherin. In diesem Fall entschied das Gericht, das der Fahrweg innerhalb Friedrichshafen zumutbar sei – und die Mutter verlor den Prozess. In der Vergangenheit haben deutsche Gerichte entschieden, dass bis zu 30 Minuten Fahrweg zumutbar seien.

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Hartnäckiges Nachhaken führt häufig zu einem Kitaplatz

Auch wenn also nur wenige Familien überhaupt mit Klagen drohen, scheint auch schon etwas Hartnäckigkeit bei der Platzsuche zu helfen – vor allem dann, wenn der Platz dringend benötigt wird, weil beispielsweise die Elternzeit endet. „Von Elternseite wird immer wieder einmal, vor allem im mündlichen Gespräch, mit einer Klage gedroht – und meist zu Beginn der Beratung. Im weiteren Beratungsverlauf werden dringende Fälle dann intensiv durch die Abteilung Kindertageseinrichtungen bei der Suche unterstützt und begleitet“, erläutert Blank. In der Regel führe dies dazu, dass ein entsprechender Betreuungsplatz gefunden wird und keine Rechtsmittel eingelegt werden müssten.

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