Einige Stände des Wochenmarkts müssen verlegt werden. Das teilte Bürgermeister Georg Riedmann in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit. "Mir ist klar, dass das kein einfaches Thema und auch keine populäre Entscheidung ist."
Bürger wie Besucher schätzen seinen Angaben zufolge die besondere Atmosphäre in der Marktstraße, wenn dort am Donnerstagvormittag die Händler ihre Waren anbieten. "Uns bleibt aber keine andere Wahl", versicherte Riedmann. Der Gemeinderat erhielt die Information der Verwaltung zur Kenntnisnahme, ein Beschluss war nicht vorgesehen. Die Verlegung soll in den nächsten Monaten umgesetzt werden.
Die Feuerwehr brauche in den Abschnitten zwischen Untertor und Kleiner Gasse sowie im Schlossweg Platz, um dort im Brandfall mit dem Drehleiterfahrzeug durchzukommen. Seien im betreffenden Bereich doch etliche Gebäude wegen ihrer Höhe "drehleiterpflichtig". Baurechtsbehörde und Feuerwehr bewerteten die Verlegung als unabdingbar. Und die Stadt könne das Haftungsrisiko keinesfalls länger tragen, betonte Riedmann.
Dachstuhlbrand als Warnschuss
Im Rahmen der Brandschutzuntersuchungen für die Feste – etwa Dixie- und Stadtfest – seien die notwendigen Schritte schon unternommen worden. "Der Dachstuhlbrand in der Kleinen Steig im vergangenen Herbst, ausgerechnet an einem Marktdonnerstag, aber wenige Stunden nachdem die Stände bereits abgeräumt waren, war da schon so etwas wie ein Wink mit dem Zaunpfahl", erklärte der Bürgermeister.
Seitens des Ordnungsamts seien nun Gespräche mit den Marktbeschickern geführt worden. Zur Verlegung gebe es keine Alternative, so Riedmann. Wie sich die neue Situation auf dem Marktplatz dann aber gestalte, "da ist die letzte Entscheidung noch nicht gefällt". Abzuwägen sei schließlich, wie viele Parkplätze auf dem Marktplatz an Markttagen für die Stände der Händler weichen müssen.
"Das ist womöglich der Tod unseres Wochenmarkts", gab Arnold Holstein von den Freien Wählern zu bedenken. Aus seiner Sicht entwickle sich der Hinweis auf den Brandschutz allmählich zu einem "Totschlagargument". Holstein fordert: "Wir müssen beim Finden von Lösungen für das Problem kreativer sein." Beim Zwang, die Feuerwehrzufahrt freizuhalten, erschöpfe sich alle Kreativität, erklärte Riedmann. "Kreativität ist jedoch gefragt, wenn es darum geht, für die betroffenen Händler Alternativstandorte zu finden."
Was passiert mit den Parkplätzen?
Uwe Achilles (SPD) erinnerte an die beiden Kernfragen. Wie wird mit den Parkplätzen verfahren? Und soll der Markdorfer Wochenmarkt sich künftig auf zwei oder drei Standorte verteilen? Bei all dem "sitzt die Verwaltung zwischen Baum und Borke", so Riedmann. Niemandem könne man es recht machen. Mit den Händlern, die ihre Stände beim Hexenturm betreiben, sei die Stadt im Gespräch, denn freizumachen sei nur der Schlossweg.
Auch andere kritische Bereiche?
Andreas Schley von der Umweltgruppe schlug vor, auch die Grünfläche bei der Linde zu prüfen, ob die geeignet sei, dort Marktstände aufzubauen. Und Jens Neumann von den Freien Wählern erweiterte die Perspektive. Nicht allein im Wochenmarktbereich gelte es den Kriterien des Brandschutzes zu entsprechen. In etlichen Straßen der Stadt scheine ihm die Zu- beziehungsweise Durchfahrt für die Feuerwehr durchaus kritisch.
Brandschutz
Zum Brandschutz zählt nicht nur alles, was die Entstehung und die Ausbreitung eines Brandes verhindert, sondern auch alles, was die Rettung von Mensch und Tier im Brandfall betrifft. Geregelt wird der Brandschutz durch ein breites Bündel an Vorschriften in ganz unterschiedlichen Bereichen. Die Bauordnungen sind ebenso betroffen wie das Feuerwehrgesetz. So regelt zum Beispiel eine Verwaltungsverordnung "Feuerwehrflächen", wie öffentlicher Verkehrsraum zu gestalten ist, damit die Feuerwehr freie Durchfahrt hat. Alle Gegebenheiten werden dafür in Lageplänen erfasst. Sind etwa Hubrettungsfahrzeuge wie zum Beispiel Drehleitern nach der Landesbauordnung erforderlich, weil eine bestimmte Gebäudehöhe erreicht ist, dann sind die Zufahrten dorthin ständig freizuhalten. Ein Räumen der Zufahrtswege erst im Brandfall ist somit vom Gesetzgeber ausgeschlossen.