Der Marktplatz wird wieder Marktplatz. Und dies nicht nur, wenn an den Jahrmarkttagen die Marktbeschicker dort ihre Stände aufgebaut haben. Auch beim Wochenmarkt jeden Donnerstag sollen die Kunden künftig Obst, Brot und Gemüse auf dem Marktplatz einkaufen können.

Grund für den Umzug einiger Stände aus der Marktstraße und dem Schlossweg ist der Brandschutz. Jürgen Hess, Leiter des Ordnungsamts, betont: „Bei einer Prüfung im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass die Zufahrt der Feuerwehr über Ulrichstraße, Marktstraße und Kleine Gasse durch dort aufgebaute Stände beeinträchtigt wird." Geprüft haben Feuerwehr und Baurechtsbehörde das bereits im Zuge der Stadtfestvorbereitungen, erläutert Hess.

Bei der Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag werden die Verlegungspläne den Stadträten vorgelegt. „Ich benutze das Wort nur ungern, aber die Verlegung ist alternativlos“, sagt Hess. Zu groß sei das Risiko, dass insbesondere das Drehleiter-Fahrzeug bei einem Brand aufgehalten werde, weil ihm Marktstände den Weg versperren.

Wie sich die Marktsituation auf dem Marktplatz schließlich gestalten wird – die Änderungen sind für den Sommer geplant –, das ist noch offen. „Uns ist daran gelegen, dass es eine Verbindung von den Ständen in der Marktstraße hin zum Marktplatz geben wird“, betont Jürgen Hess.
Es müssen ja nicht alle Stände aus der Marktstraße umziehen, nur jene, die zwischen Untertor und Kleiner Gasse stehen. Die Stände im Schlossweg werden gleichfalls aus brandschutztechnischen Gründen weichen.

Ob und wie viele Autos auf dem Marktplatz an Markttagen stehen bleiben dürfen, sei noch unklar. In jedem Falle geht Hess davon aus, „dass dank der Blauen Zone für die Marktbesucher in hinreichendem Maße Parkmöglichkeiten vorhanden sein werden“.

Ein erstes Gespräch Anfang Januar mit den Marktbeschickern habe gezeigt, dass die sich fügen werden. Zu offensichtlich seien die Notwendigkeiten des Brandschutzes. „Sie haben verständnisvoll reagiert und die Gründe für die Verlegung als nachvollziehbar bezeichnet“, berichtet Hess. Der Ordnungsamtsleiter geht davon aus, dass der neue Standort sich als attraktiv herausstellen wird.

Marktbeschicker Alf Meuser vom Hofgut Rimpertsweiler bei Salem hält die Beweggründe der Stadt für sehr gut nachvollziehbar. Ihm ist indessen daran gelegen, „dass wir hier vom Bauernmarkt auch auf dem Marktplatz als besondere Anbieter erkennbar bleiben“. Für auswärtige Besucher "sind wir dann auch leichter zu finden". Auch Gerhard Lippner vom Schafhof in Taisersdorf hat kein Problem mit dem Umzug. Vorausgesetzt, es gibt genügend Parkplätze für die Kunden.

Andreas Nusser, Gemüsebauer aus Ostrach, gibt sich da skeptisch. „Ich kenne mich hier nicht so gut aus, weiß nicht, wo die Leute dann parken können, wenn wir auf dem Marktplatz stehen – hoffentlich schreckt das niemanden ab." Käsehändler Thomas Stankowitz aus Meckenbeuren findet die Pläne „bedauerlich, aber scheinbar notwendig“.

Er befürchtet allerdings Einbußen für die Atmosphäre in der Stadt. Ganz wichtig aus seiner Sicht ist, „dass die Stadt das Vorhaben gut kommuniziert“. Feinkosthändler Darius Kharazi hat keine Probleme mit einem Umzug. Sorgen bereitet ihm jedoch, „dass es da keinen Schatten gibt“.
Brandschutz
Zum Brandschutz zählt nicht nur alles, was die Entstehung und die Ausbreitung eines Brandes verhindert, sondern auch alles, was die Rettung von Mensch und Tier im Brandfall betrifft. Geregelt wir der Brandschutz durch ein breites Bündel an Vorschriften in ganz unterschiedlichen Bereichen. Die Bauordnungen sind ebenso betroffen wie das Feuerwehrgesetz. So regelt zum Beispiel eine Verwaltungsverordnung in Baden-Württemberg über „Feuerwehrflächen“, wie öffentlicher Verkehrsraum zu gestalten ist, damit die Feuerwehr im Brandfall freie Fahrt hat. Alle Gegebenheiten werden dafür in genauen Lageplänen erfasst. Sind etwa Hubrettungsfahrzeuge, wie zum Beispiel Drehleitern, erforderlich, weil eine bestimmte Gebäudehöhe erreicht ist, dann sind die Zufahrten dorthin „ständig freizuhalten“. Eine besondere Rolle spielt der "Schleppkurvenbereich". Ein Räumen der Zufahrtswege erst im Brandfall wird ausgeschlossen. (büj)