Tische, Stühle, Tageslichtprojektoren stapeln sich in verwirrendem Durcheinander. So unaufgeräumt sieht es selten aus auf den Gängen im Markdorfer Bildungszentrum (BZM). Auch nicht während der großen Ferien, wenn die Abwesenheit der Schüler regelmäßig dazu benutzt wird, um Umbauarbeiten durchzuführen. „Bis auf Weiteres sind wir eine Großbaustelle“, stöhnt Diana Amann. Wie die Direktorin des BZM-Gymnasiums erläutert, dauern die Arbeiten an den Naturwissenschaftsräumen des Gymnasiums und der Cafeteria noch ein gutes Jahr.

Gute Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsamt
Für das beginnende Schuljahr bedeutet das: noch mehr Umwege. Zusätzliche Umleitungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Denn zu dem jüngst corona-halber entwickelten Strecken-Konzept zwecks größtmöglicher Begegnungs-Vermeidung kommen nun noch die baustellenbedingten Sperrungen. „Zum Glück hat uns das Bau- und Liegenschaftsamt des Kreises wunderbar betreut“, lobt Direktorin Amann die Zusammenarbeit mit Amtsleiter Harald Betting und Sachgebietsleiter Florian Gebauer.

Weitere Ausführungen und Konkretisierungen der Corona-Regeln
Die Eltern wissen Bescheid über das, was auf ihre Kinder zukommt. Bereits vor den Sommerferien habe sie informiert, erklärt Veronika Elflein. „Uns war es wichtig, das möglichst früh zu tun“, so die BZM-Realschul-Rektorin. Und sie habe Glück gehabt. Schließlich seien in den letzten Wochen keine neuen, alles Vorhandene revidierenden Direktiven aus Stuttgart gekommen. „Stattdessen gibt es nur weitere Ausführungen und Konkretisierungen des Bekannten“, berichtet Veronika Elflein. Die investierte Arbeit in Ablaufpläne und Bewegungskonzepte sei also nicht umsonst gewesen.

Neu ist im neuen Schuljahr zwar nicht, dass die Eingangsbereiche streng getrennt sind – die Gymnasiasten nutzen eine andere Tür als die Realschüler –, diese Regelung galt auch schon in den Wochen vor den Sommerferien. In den Informationen für Schüler und Eltern wird aber noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Realschüler den Südeingang und die Gymnasiasten den Osteingang beim Fahrradkeller nutzen sollen.
Kein Mund-Nasenschutz am Platz im Unterricht
Maskenpflicht gelte jetzt für alle Schüler auf dem Schulgelände, aber keine Abstandsregel mehr in den zusammen unterrichteten Klassen, sagt Diana Amann. Sie zitiert aus dem jüngsten Erlass von Landeskultusministerin Susanne Eisenmann. Ihren Mund-Nasenschutz dürfen die Schüler ablegen, sobald sie an ihrem Tisch sitzen. Pflicht ist er aber auf allen Wegen auf dem Schulgelände, auf Fluren und Treppen innerhalb des Gebäudes. Ganz anders ist die Lage im Primarschulbereich. „Wir brauchen in der Regel keinen Mund-Nasenschutz mehr“, sagt Peggy Müller, Grundschulrektorin in Leimbach.

Mit erheblichem Mehraufwand verbunden war das Entflechten des Stundenplans. Geboten war dies insofern, als kein jahrgangsübergreifender Unterricht mehr stattfinden soll. Mithin fallen die Arbeitsgemeinschaften fort. Eine weitere Maßnahme, um unnötige Kontakte zu verhindern, ist, dass Schüler klassenweise ihr Essen einnehmen. Während des Mensa-Umbaus geschieht das im größeren der beiden Theaterstudios. „Jahrgangsversetzt“, erklärt Amann, „die Fünftklässler zuerst, dann die Sechstklässler – und so weiter“. Die älteren Schüler dürfen ihre Teller mit in den Unterrichtstrakt nehmen.
Amann fürchtet keinen neuen Lockdown
Insgesamt zeigt sich Diana Amann zuversichtlich. Sie glaubt nicht an einen neuerlichen Lockdown für die gesamte Schule. Da die Kollegien gehalten seien, die Kontaktwege von Lehrern und Schülern möglichst nachvollziehbar zu machen, sei eher schon mit Quarantäne-Geboten nur für einzelne Klassen zu rechnen. Und nur dann gebe es auch wieder Fernlern-Unterricht. „Grundsätzlich sollen wir ja im neuen Schuljahr zum Regelunterricht zurückkehren“, erläutert Amann. „Die angeordneten Maßnahmen finde ich angemessen, keinesfalls übertrieben“, urteilt die Gymnasial-Direktorin abschließend.

Arbeitsgemeinschaften
Streng geachtet wird darauf, dass sich die Schüler der beiden Schulen am BZM während der Pausen nicht über den Weg laufen. Ebenso streng geachtet wird auch darauf, dass sich die Jahrgangsstufen nicht vermischen. Dehalb lässt das BZM-Gymnasium die Arbeitsgemeinschaften ausfallen. Sie bietet ja ihren Corona-Rettungsschirm an. Der ist für die Schüler der Klassen fünf bis neun verpflichtend. Die BZM-Realschule dagegen hat jahrgangsspezifische Arbeitsgemeinschaften gebildet. Hintergrund ist, an mindestens vier Tagen eine verlässliche Ganztagesbetreuung anbieten zu können. Rund 350 der 800 Schüler im Schulverbund machen davon Gebrauch.