Es wird ein langer und quälender Prozess: Am kommenden Mittwoch beginnt vor dem Landgericht Ravensburg das Strafverfahren gegen einen 45-jährigen Mann aus einer Schussental- Gemeinde. Die Anklage wirft ihm vor, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in der Nacht zum 10. Juli 2016 gewürgt und dann – zur Vortäuschung eines Suizids – im Heizungskeller erhängt zu haben. Es geht um Mord. An 18 Verhandlungstagen sollen über 60 Zeugen und zehn Sachverständige gehört werden.
Das hat es im oberschwäbischen Schussental wohl noch nie gegeben: Ende Juni 2016 wird ein Mann in Weingarten durch einen gezielten Kopfschuss getötet. Tage später erschlägt ein Mann in Ravensburg- Untereschach seine thailändische Ehefrau und die zwei Töchter. Und wieder einige Tage später dieser Fall: In der Gemeinde am Rande des Schussentals wird eine 43-jährige Frau im Heizungskeller ihres Hauses erhängt aufgefunden. Da es sich um einen „nicht natürlichen Todesfall“ handelt, landet die Todesermittlungsakte beim Leitenden Oberstaatsanwalt Alexander Boger. Angesichts „verschiedener Ungereimtheiten“ ordnet Boger eine Obduktion und weitere Ermittlungen an. Wenige Tage später wird der Ehemann unter dringendem Tatverdacht verhaftet.
Ein Mord als Suizid getarnt? Der seit acht Monaten in Untersuchungshaft sitzende Betriebswirt bestreitet die Vorwürfe „vehement“, ist von Karl Josef Diehl zu hören. Der Ravensburger Oberstaatsanwalt wird die Anklage vertreten und spricht von einem „nicht unkomplizierten Fall“, um dann zu dem vorläufigen Fazit zu kommen, “dass wir eine Indizienkette haben“, mit deren Hilfe sich die Mordmerkmale Habgier und niedrige Beweggründe beweisen ließen.
Bekannt wurde bisher soviel: seit etwa zwei Jahren soll die 1999 geschlossene Ehe unter zunehmenden Beziehungsstreitigkeiten gelitten haben. Es ging angeblich um den Unterhalt für die drei Kinder. Auch soll die Firma des Mannes in Schieflage geraten sein. In einer Pressemitteilung des Landgerichts Ravensburg heißt es kurz: "Der finanziell angeschlagene Angeklagte soll die Tat im Rahmen eines schon länger bestehenden Trennungsstreites verübt haben, um die Sorge für die drei Kinder und das gemeinsame Anwesen … und Leistungen aus einer Risikolebensversicherung zu erhalten.“
Aber was geschah an jenem Wochenende des 9. und 10. Juli vor einem Jahr? Zusammen mit den drei Kindern fuhr der Mann am Samstag ins "Galaxy" Erding, Europas größtes Erlebnisbad mit Wellenbad und 26 Rutschen und anderen Attraktionen. Nach vermutlich anstrengenden und ermüdenden Wasserspielen bezog der Mann mit den Kindern ein Hotelzimmer. Als die schliefen, verließ er das Zimmer und fuhr in die rund 220 Kilometer entfernte Heimatgemeinde zurück. Was er nicht ahnte: Auf der nächtlichen Fahrt wurde sein Auto von Kameras in zwei Tunnels erfasst. In dem ehemals gemeinsam bewohnten Haus soll er seine Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, dann in den Heizungskeller geschleppt und dort an einem Kälberstrick erhängt haben.
Stunden später, am frühen Morgen, war der Mann wieder zurück im Hotelzimmer in Erding. Die Kinder sollen von der Abwesenheit ihres Vaters nichts bemerkt haben. Aber angeblich gibt es Videoaufnahmen aus dem Hotelbereich und selbst die Daten der elektronisch funktionierenden Hoteltür-Karte könnten den Mann belasten. Ein Familienangehöriger fand die Leiche der Frau am Sonntagnachmittag. Später wurde die Öffentlichkeit von der Polizei im Schussental aufgerufen, Beobachtungen aus der Tatnacht zu melden.
Angesichts fehlender Tatzeugen sind die Erkenntnisse der Kriminaltechnik in dem Prozess vor der Ravensburger Schwurgerichtskammer von besonderer Bedeutung. Und mit Spannung wird der Auftritt der Rechtsmediziner erwartet. Mit Hilfe der Autopsie können sie entscheidende Fragen zur Todesursache und Rekonstruktion des Sterbevorgangs beantworten. Und in einem Expertenbericht ist zu lesen: „Einen Selbstmord (Suizid) vorzutäuschen, ist fast unmöglich.“
Dem Angeklagten zur Seite stehen die renommierten Strafverteidiger Karl Degenhard (München) und Hans Bense (Stuttgart). Ein Urteil im Ravensburger Prozess wird Ende Juni erwartet.