Wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchdiebstahls mussten sich in dieser Woche ein Mann aus Friedrichshafen und zwei Frauen vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten. Der 26-Jährige wurde wegen Diebstahls verurteilt, seine Partnerin wegen versuchter Nötigung, die dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Was war geschehen?
Angeklagter war noch an der Adresse gemeldet
Mithilfe eines Schlüsseldienstes hatten sie die Wohnung der Ex-Freundin des 26-Jährigen aufgesucht. Seine neue Freundin sagte vor Gericht, dass sie zuvor bei der Polizei erfahren habe, dass nichts dagegenspreche, die Wohnung öffnen zu lassen, wenn man dort gemeldet ist und seine Sachen holen möchte. Und gemeldet war der 26-Jährige dort noch. Er habe sich den Ausweis zeigen lassen und daher keinen Verdacht geschöpfte, sagte der Schlüsseldienst-Mitarbeiter im Zeugenstand.
Mit nahm der Mann aber nicht nur, was ihm gehörte, sondern auch Lautsprecher seine Ex-Freundin und Sachen, die sie ihm angeblich geschenkt hatte. Vor Gericht ging es unter anderem um den Schlafzimmerschlüssel, Spielkonsolen und eine Lego-Figur. Später drohte die aktuelle Freundin des 26-Jährigen der Geschädigten in einer Textnachricht an, ihr beide Beine zu brechen, wenn sie etwas unternehme. Die Frau rief dennoch die Polizei. Diese beschlagnahmte, was sich nicht klar einem Eigentümer zuordnen ließ.
„Vor Gericht noch nie so viel Belastungseifer erlebt“
Der 26-Jährige sagte vor Gericht, dass seine frühere Partnerin seine Sachen jahrelang im Schlafzimmer eingeschlossen und ihm nur die jeweils erforderliche Kleidung herausgegeben habe, damit er von ihr abhängig bleibe. Um ihn unter Druck zu setzen, habe sie zudem eine Schwangerschaft vorgetäuscht und behauptet, das Kind zu ihren Eltern gegeben zu haben. „Wo ist das Kind jetzt?“ wollte Richter Pahnke wissen. „Es gibt kein Kind“, antwortete der 26-Jährige. Die Geschädigte wollte dazu keine Angaben machen. Sie beschuldigte den Mann, sie mehrmals tätlich angegriffen und um das Auto betrogen zu haben. „Ich habe vor Gericht noch nie so viel Belastungseifer erlebt“, sagte Rechtsanwalt Andreas Kuschel.
Richter Pahnke kam zu dem Schluss, dass der Mann erst in der Wohnung entschied, mehr als nur sein Eigentum mitzunehmen und verurteilte ihn daher wegen Diebstahls zu 1500 Euro Geldstrafe. „In eine fremde Wohnung einzudringen ist Hausfriedensbruch. Tut er das aber in der Absicht, eine Büroklammer zu entwenden, wird das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet. Das ist eine verfehlte Vorschrift“, so Pahnke. Die Freundin des 26-Jährigen muss eine Strafe von 200 Euro Strafe zahlen.