Das Gebäude mit der Hausnummer 14 auf der Hofstatt soll vorerst nicht abgerissen werden, nun könnte der Denkmalschutz aber noch eine größere Rolle spielen. Das erklärt die Pressestelle der Stadtverwaltung Überlingen mit Verweis auf Überprüfungen des Landesamts für Denkmalspflege Ende Juni. Die Denkmalschützer stellten vor erst fest, dass es sich bei Teilen der Brandruine aufgrund der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Bausubstanz um ein erhaltenswertes Gebäude handele.

Um die Jahre 1936 und 1937 herum war das Haus ursprünglich ins Landesdenkmalbuch aufgenommen worden. In dieses werden Kulturdenkmale von außergewöhnlicher Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen besonderen Schutz. Da eine „besondere Bedeutung des Gebäudes“ nach dem Brand nicht mehr vorliege, habe die Behörde beim Regierungspräsidium Tübingen beantragt, dieses aus dem Denkmalbuch zu löschen, so der Auszug aus der Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege. Aufgrund der historischen Bausubstanz behält es aber den Status eines Kulturdenkmals.

„Öffentliches Interesse“ am Erhalt des Hauses

Die Behörde begründet die Einschätzung damit, dass das Haus beim Brand an nur wenigen Bereichen beschädigt worden sei. „Mit Ausnahme des durch Brandschaden abgängigen Dachwerks und der stetig modernisierten Ladenzone (...) hat sich das Gebäude anschaulich erhalten“, heißt es. Bei dem Bauwerk handele sich um ein Wohnhaus, das Wohn- und Lebensverhältnisse an der Schwelle vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit belege. Die Fachwerkformen im Obergeschoss wiesen darauf hin, dass es in der Zeit um 1600 entstanden sei. „An seiner Erhaltung besteht wegen seines dokumentarischen und exemplarischen Werts ein öffentliches Interesse“, so das Denkmalamt.

Abriss vorerst nicht zustimmungsfähig

Wenige Tage vor Besichtigung des Hauses durch die Denkmalschützer hatte der Überlinger Gemeinderat in der Sitzung am 21. Juni über einen Antrag des Eigentümers beraten, das Haus abzureißen. Hintergrund war, dass das Haus durch Feuer und Löscharbeiten offenbar so stark beschädigt worden sei, dass eine Sanierung des Gebäudes wirtschaftlich nicht darstellbar sei, so die Sitzungsunterlagen. Der Gemeinderat beschloss aber mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, den Tagesordnungspunkt zur Vorberatung in den Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr zu verweisen.

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Und was heißt das für den Eigentümer? „Das bedeutet für den Eigentümer, dass ein Abbruch aus denkmalfachlicher Sicht vorerst nicht zustimmungsfähig ist“, so die Pressestelle der Stadtverwaltung Überlingen. Welche Bestandteile des Hauses nun erhalten werden müssen, stehe noch nicht fest. „Erst innerhalb eines weiteren Antragsverfahrens wird sich ergeben, welche Bauteile letztendlich erhalten werden müssen.“

Haus an der Hofstatt bleibt Baustelle

Was der Eigentümer mit dem Haus plant, ist aktuell unklar. Dieser war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, auch der beauftragte Architekt Thomas Pross wollte sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht dazu äußern. Klar ist daher nur: Der Bauzaun rund um das Haus mit der Nummer 14 wird wohl noch einige Zeit dort stehen bleiben.

In einer früheren Version dieses Artikels war die Rede von einem beschlossenen Abriss des Hauses nach Antrag des Eigentümers durch den Gemeinderat. Dies ist so nicht korrekt. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.