9000 Euro hat eine Frau aus Oberteuringen im Zuge der Corona-Soforthilfen für Solo-Selbstständige im Mai vergangenen Jahres über die L-Bank vom Land Baden-Württemberg erhalten. Nun muss sie sich wegen möglichen Subventionsbetrugs vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten.
Steuerberater und Kammer hatten zum Antrag auf Soforthilfe geraten
Bereits zum Jahresende 2019 hätte sich die 33-Jährige in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden, gab sie am Amtsgericht in Tettnang zum ersten Verhandlungstag zu Protokoll. In diesem Jahr wollte sie mit einem mobilen Handwerksbetrieb durchstarten, sei aber durch eine Operation ausgebremst worden. „Im Frühling 2020 hat mir mein Steuerberater empfohlen, Corona-Soforthilfe zu beantragen. Erst konnte ich gar nicht glauben, dass das möglich ist“, berichtete die Angeklagte. Bestärkt worden sei sie durch ein weiteres Schreiben der Handwerkskammer. „Wenn ich gewusst hätte, dass mir das Geld nicht zusteht, hätte ich nichts beantragt“, versicherte sie. Natürlich werde sie das erhaltene Geld zurückzahlen, sollte sie es unberechtigter Weise bekommen haben, sagte sie.
Auf ihren Einwand, dass sie noch nie etwas gemacht habe, was man nicht dürfe, erinnerte Richterin Franziska Fischer-Missel daran, dass sie im Jahr 2019 eine Tankrechnung über 30 Euro nicht bezahlt habe. „Mein Konto wurde gepfändet und die Bankkarte hat nicht funktioniert. Aber ich wollte das Geld bezahlen“, erklärte die Angeklagte.
Anträge nie durchgelesen, sondern nur unterschrieben
Ihr erster Antrag auf Corona-Soforthilfe wurde abgelehnt mit der Begründung, dass kein ausreichender Liquiditätsengpass vorliege. „Ich habe die Anträge nie durchgelesen, sondern nur unterschrieben. Ich habe meinem Steuerberater blind vertraut“, sagte die 33-Jährige nun vor Gericht aus. Überwiesen wurden die beantragten 9000 Euro auf das Konto ihres Vaters und noch am gleichen Tag komplett ausbezahlt. Wegen einer negativen Schufa-Auskunft habe sie zum Zeitpunkt der Überweisung kein eigenes Geschäftskonto gehabt. „Es war keine Absicht von mir, ein falsches Konto anzugeben“, versicherte die Angeklagte.
Richterin Fischer-Missel unterbrach die Verhandlung nach der Zeugenaussage der Polizeibeamtin, die die Angeklagte befragt hatte. Sie bekam mittlerweile von der Staatsanwaltschaft den Auftrag, auch den Steuerberater der jungen Frau zu vernehmen. Geplant ist, die Verhandlung danach im Januar nächsten Jahres fortzusetzen.