Weil er 9000 Euro an Corona-Soforthilfen zu unrecht erhalten hat, muss ein Mann aus Friedrichshafen nun eine Geldstrafe in Höhe von 5850 Euro zahlen. Damit fiel das Strafmaß, das das Amtsgericht Tettnang wegen Subventionsbetrug festsetzte, milder aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

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Wie aus der Anklage hervorging, hatte der Mann im März 2020 gegenüber der Bewilligungsbehörde eidesstattlich erklärt, sein Unternehmen stecke in Liquiditätsengpässen und die Corona-Pandemie sei existenzbedrohend für ihn. Der Unternehmer bekam daraufhin 9000 Euro im Rahmen der Corona-Soforthilfen zugesprochen.

Laufende Kosten viel niedriger als angegeben

Bei einer Überprüfung einige Monate später habe sich herausgestellt, dass der Mann statt der angegebenen laufenden Kosten in Höhe von 15 000 Euro nur monatliche Ausgaben in Höhe von 1252 Euro gehabt habe. Außerdem habe er monatlich Überbrückungsgeld und Gründungszuschüsse erhalten. Darüber hinaus habe sich herausgestellt, dass sein noch junges Unternehmen im Juni bereits 9000 Euro Umsatz gemacht habe.

„Das sind Kosten, die Ihnen auch ohne Pandemie entstanden wären, man kann nicht einfach sagen, ich gehe von den höchsten Kosten aus und beantrage den vollen Betrag.“
Franziska Fischer-Missel, Richterin

„Ich bin kein Experte, ich habe bei Null angefangen und konnte nicht abschätzen, wie hoch meine monatlichen Kosten sein würden, 15 000 Euro war vielleicht etwas hoch gegriffen“, sagte der Angeklagte. Er habe alle Kosten für die Unternehmensgründung aufaddiert, vom Computer bis zur Homepage-Erstellung und allein die Firmensoftware habe mehr als 10 000 Euro gekostet. „Das sind Kosten, die Ihnen auch ohne Pandemie entstanden wären, man kann nicht einfach sagen, ich gehe von den höchsten Kosten aus und beantrage den vollen Betrag“, sagte Richterin Franziska Fischer-Missel.

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Mann zahlt Corona-Soforthilfe zurück

Nachdem im Juli der Strafantrag gestellt wurde, hatte der Mann die Soforthilfe zwar umgehend zurückgezahlt, aber der Tatbestand des Subventionsbetrugs blieb bestehen. Sein Mandant habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und den Antrag nicht absichtlich falsch ausgefüllt, sagte Verteidiger Hubert Mangold, der auf eine Einstellung des Verfahrens gehofft hatte, da sein Mandant zuvor noch nie strafrechtlich aufgefallen war.

„Ich bitte um Gnade und Barmherzigkeit.“
Angeklagter

Aber die Staatsanwaltschaft war nicht bereit, den Strafantrag zurückzuziehen. Der Angeklagte versicherte unter Tränen, keine betrügerischen Absichten gehabt zu haben, zumal der Staat ihm schon viel geholfen habe. Eine Verurteilung, so konnte er glaubhaft machen, würde seine berufliche Zukunft, die gerade erst begonnen und auf die er viele Jahre unter Entbehrungen hingearbeitet habe, mit einem Schlag wieder zerstören. „Ich bitte um Gnade und Barmherzigkeit“, sagte er im Schlusswort.

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Kein Eintrag ins Strafregister

Richterin Fischer-Missel sprach den Mann zwar schuldig, verhängte aber lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 5850 Euro; genau die Hälfte dessen, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Bei dieser Summe kommt der Mann gerade noch um einen Eintrag ins Strafregister herum und kann seinen Beruf weiter ausüben. Der Unternehmer nahm das Urteil sichtlich erleichtert an.