Darf man das oder ist das nicht doch verboten? Seit einigen Wochen präsentiert sich die Fassade eines Hauses in der Hauptstraße in einer vogelwilden Kombination aus grau-knallgelb. Und weil das noch nicht bunt genug ist, sind noch zwei hüfthohe neonpinke Holzplatten an der Mauer drapiert. Schönheit liegt zwar im Auge des Betrachters, wie es heißt, aber zur Umgebung passt da nichts.

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In vielen Städten gibt es Gestaltungssatzungen, die festlegen, welche Fassadenfarben oder Dachformen in bestimmten Bereichen gestattet sind. Eine solche gibt es auch in Markdorf, weiß Jacqueline Leyers, Architektin im Stadtbauamt und dort unter anderem für die Freiraumgestaltung zuständig. Doch die Satzung kommt nur in der Altstadt zur Anwendung. „Die Gestaltungssatzung gilt nur für den Kernstadtbereich bis zum Untertor und Latscheplatz“, informiert Leyers. In der neuen Innenstadt rund um die Hauptstraße mit den großen Wohn- und Geschäftshäusern und dem Einkaufszentrum Proma greift sie nicht.

Jacqueline Leyers ist im Stadtbauamt zuständig für die Freiraumgestaltung. Gegen das bunte Haus habe die Stadt keine Handhabe. Es steht ...
Jacqueline Leyers ist im Stadtbauamt zuständig für die Freiraumgestaltung. Gegen das bunte Haus habe die Stadt keine Handhabe. Es steht außerhalb des Bereiches, in dem die Gestaltungssatzung gilt. | Bild: Jörg Büsche

Ab wann ist etwas „Verunstaltung“?

An dieser Stelle in der Hauptstraße gibt es außerdem keinen Bebauungsplan, die Gebäude seien daher „gestaltungsfrei“. Auf Deutsch: Sie können angepinselt werden, wie man will. Mit einer Einschränkung, die allerdings so schwer zu fassen sein dürfte, wie ein Fisch im Wasser: „Das Baurechtsamt kann hier nur tätig werden, wenn es seitens der Bürgerschaft den Hinweis auf Verunstaltung gibt“, sagt Leyers. Aber das sei dann auch wiederum Geschmacks- beziehungsweise Auslegungssache. Womit man wieder bei der Schönheit wäre: Was dem einen gefällt, ist dem anderen ein Dorn im Auge. Den einen Maßstab gibt es nicht – in diesem Fall auch nicht für Behörden.

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Doch was gilt nun eigentlich konkret in der Altstadt? Dort müssen sich Fassaden in Material und Farbe „harmonisch“ an die Umgebung anpassen. In Markdorf, so heißt es in der Satzung, seien „gedeckte“ oder „pastellierte“ Farben zu verwenden. Das wiederum bedeutet: Ein knallgelb-grau-pinkes Haus direkt neben dem Bischofschloss wird es nicht geben.