75 türkise Roller wurden Anfang Juli in Markdorf bereitgestellt. Für eine Testphase hat Anbieter Tier seine E-Scooter über die Stadt verteilt, bis Mitte Dezember können sie nun vorerst genutzt werden. Der SÜDKURIER hat für einen Zwischenstand beim Unternehmen, beim Markdorfer Ordnungsamt und der Polizei angefragt: Wie läuft es bisher?

Zwischenfazit des Anbieters

Patrick Grundmann ist Pressesprecher des Anbieters Tier in Deutschland. „Mit der bisherigen Bilanz in Markdorf seit dem Start am 1. Juli sind wir sehr zufrieden“, schreibt er auf Anfrage. Bislang seien etwa 1000 Fahrten mit den 75 Rollern unternommen worden. „Das stimmt uns positiv für den weiteren Betrieb.“ Über die Nutzer schreibt Grundmann: „Bislang gehen die Bewohner und Gäste in Markdorf sorgfältig mit unseren E-Scootern um.“

Dabei sind mittlerweile viele der Roller in das angrenzende Tier-Gebiet von Friedrichshafen gefahren und dort abgestellt worden. „Da die E-Scooter täglich genutzt werden, erledigt sich dieses Phänomen für gewöhnlich von selbst“, schreibt Grundmann auf Anfrage. Ob das auch für Markdorf stimmt, bleibt bei einem Blick in die Tier-App fraglich. Nur sechs Roller werden dort zwischenzeitlich auf Markdorfer Gebiet angezeigt. Grundmann schreibt weiter: „Die E-Scooter werden nur in Ausnahmefällen und wenn sie über einen längeren Zeitraum nicht gemietet wurden, eingesammelt und umgeparkt.“

Das sagen Ordnungsamt und Polizei

Ein Gespräch mit Jürgen Hess, Leiter des Ordnungsamtes, zu dem Thema fällt sehr kurz aus: Ihm sind keine Unfälle bekannt und Beschwerden über die Roller haben ihn bislang auch nicht erreicht. Simon Göppert, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg, bestätigt: Keine Unfälle und keine Beschwerden. Dazu schickt er einen Flyer mit einigen Hinweisen zu den Scootern: E-Scooter dürfen allgemein ab 14 Jahren (bei Tier erst ab 18 Jahren) genutzt werden und müssen – wenn vorhanden – auf Radwegen gefahren werden.

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Weiter heißt es von der Polizei: Nutzer dürfen sich nicht zu zweit auf einen Roller stellen und da die Gefährte als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, gilt für sie eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Wer stärker alkoholisiert ist, begeht beim Fahren eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille gelten Fahrer als fahruntüchtig und begehen sogar eine Straftat. Einen Helm zu tragen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

SÜDKURIER-Redakteurin Stefanie Noßwitz auf einem E-Scooter von Tier.
SÜDKURIER-Redakteurin Stefanie Noßwitz auf einem E-Scooter von Tier. | Bild: Simon Conrads

Hier können die Roller abgestellt werden

Um eine Fahrt mit den E-Scootern zu beginnen, brauchen Nutzer und Nutzerinnen die Tier-App. In der wird ihnen auf einer Karte angezeigt, wo aktuell Roller stehen – und wo sie auf keinen Fall abgestellt werden dürfen. In Städten, in denen es E-Scooter gibt, gibt es in aller Regel auch Konflikte darüber, dass sie kreuz und quer im Stadtgebiet geparkt werden. Kein Wunder also, dass sich Anbieter Tier und die Stadtverwaltung Markdorf auf ausgewiesene Sperrzonen geeinigt haben.

In Markdorf gibt es solche Sperrzonen rund um den Kirchpark, um das Bildungszentrum, in und um den Stadtpark sowie den Stadtfriedhof. In diesen Bereichen kann die Fahrt nicht beendet werden – wer es versucht, bekommt eine Mitteilung auf dem Handy angezeigt. „So können wir verhindern, dass unsere E-Scooter außerhalb der festgelegten Zone, in Parks oder in Ufernähe abgestellt werden“, schreibt Patrick Grundmann von Tier.