Raketen und Böller in den Himmel zu schießen, ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es für die Silvesternacht. Zum Jahreswechsel darf ganz offiziell geböllert werden. Doch viele Hobby-Pyrotechniker halten sich nicht an diese Regel. Sobald der Raketenverkauf startet, beginnt mitunter auch das Böllern.

„In Überlingen wurde schon am Donnerstagabend geböllert. Und am Ende wurde der ganze Dreck auch noch liegengelassen“, ärgert sich der Überlinger Jürgen Schmitz. Er war am Freitag bei Überlingen-Aufkirch spazieren und hat auf seinem Weg jede Menge Dreck vom Vorabend entdeckt. Da lagen einzelne Raketen, Verpackungsmüll und sogar große Batterien.

Raketen, Böller und Co. liegen am 29. Dezember bei Überlingen-Aufkirch.
Raketen, Böller und Co. liegen am 29. Dezember bei Überlingen-Aufkirch. | Bild: Jürgen Schmitz

Der Überlinger bezeichnet es als „unverantwortlich“, dass vor Silvester geböllert wird und dann auch noch der Müll liegen bleibt. „So ein Verhalten ist ärgerlich. Wie kann man so eine Sauerei hinterlassen?“, fragt er sich und betont: „Hätte ich irgendjemanden direkt gesehen, der herumböllert, dann hätte ich ihn sofort angezeigt.“

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Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich

Doch was passiert eigentlich, wenn Raketen vor dem 31. Dezember angezündet werden? Mit welcher Strafe muss man rechnen? Laut Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg können Behörden Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen, wenn ohne Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Januar bis 1. Dezember) ausgelöst wird.

Zu dieser Kategorie zählt Feuerwerk, das eine kleine Gefahr darstellt und für den Einsatz in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen ist. Der Verkauf dieser Artikel ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Wer nicht zertifizierte Knaller verwendet oder herstellt, also zum Beispiel „Polen-Böller“, muss sogar mit einer höheren Strafe rechnen.

In schlimmen Fällen sogar Freiheitsstrafe möglich

Hier heißt es im Bußgeldkatalog: „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis 50.000 Euro.“ Werden beim Böllern Leib und Seele oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, liegt die Freiheitsstrafe sogar bei bis zu fünf Jahren. So zumindest die Theorie, die in der Praxis nicht immer so einfach umzusetzen ist, wie Simon Göppert, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg, weiß.

Simon Göppert ist Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg.
Simon Göppert ist Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg. | Bild: Jenna Santini

„Böllerei vor dem 31. Dezember wird bei uns sehr oft angezeigt. Viele Leute fühlen sich dadurch gestört“, berichtet Göppert. Die Polizei gehe den Hinweisen zwar nach, doch Strafen werden nur selten verhängt. „Dass man jemanden noch an Ort und Stelle antrifft, ist sehr selten. Die Menschen wissen ja, dass es verboten ist, vor Silvester zu böllern.“ Werden Täter dennoch angezeigt, landet der Vorfall bei der zuständigen Behörde, meist bei der Stadt. Simon Göppert erklärt: „Was am Ende dann aus solchen Fällen wird, ist nicht Sache der Polizei. Das regelt die Behörde selbst.“