Eine Neufassung der „Baumschutzsatzung“, die bislang „Satzung über den Schutz von Gehölzen“ hieß und im Jahr 2011 erstmals in Kraft getreten war, beschloss der Überlinger Gemeinderat jetzt. Auch über den deutlicher formulierten Titel hinaus gehe es bei den Änderungen zum einen um „überwiegend begriffliche Dinge“ und Klarstellungen, sagte Rolf Geiger von der Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst.
Doch nach zehn Jahren sei es an der Zeit, verschiedene Schwachstellen an den Formulierungen und an den Inhalten zu verbessern, um die Handhabung für die kommenden Jahren zu vereinfachen. Inzwischen habe die Stadt einige Erfahrungen sammeln können, auch was rechtliche Auseinandersetzungen angehe.
„Baumschutzsatzung„ soll im Zweifel Klarheit bringen
„Da hat sich manches als schwierig herausgestellt“, erklärte Geiger. Darum hat man sich gemeinsam mit einem rechtlichen Berater um mehr Klarheit bemüht. Zudem hätten sich auch rechtliche Grundlagen in den Naturschutzgesetzen geändert, die aufgenommen wurden, wo dies erforderlich gewesen sei. Der Zielsetzung, dass es bei der Satzung insbesondere um „Bäume“ und nicht jeden „Wildwuchs an Sträuchern“ gehe, werde der neue Titel der Satzung gerecht.
Antragsteller müssen nur noch korrekt messen können
Zum anderen habe man eine botanische Differenzierung der Arten in Laub- und Nadelbäume aufgegeben, die auch nicht besonders hilfreich sei, sondern sich auf die Abmessungen beschränkt: „Antragsteller muss sich nicht auskennen, sondern nur in einem Meter Höhe messen können.“ Bäume sind geschützt, wenn sie in dieser Position mindestens einen Meter Umfang haben.
Gesondert aufgeführt waren bisher unter anderem Mammutbäume und die langsam wachsenden Eiben: Erstere brauchten bislang 1,50 Meter, um vor der Motorsäge sicher zu sein, die Eiben nur 0,5 Meter. Nun wird überall der gleiche Maßstab angelegt.
Gehölze durch allgemeines Naturschutzrecht geschützt?
Nicht nur, dass die „Gehölze“ an sich wegfallen, behagte Stadträtin Kristin Müller-Hausser (BÜB+) nicht ganz. Wobei mehrstämmige Bäume mit einem geringeren Umfang (0,5 Meter) in der Satzung durchaus noch vorkommen. Und Gehölze seien gegebenenfalls schon durch das allgemeine Naturschutzrecht geschützt.
Geiger: „Was ohnehin geregelt ist, müssen wir nicht noch einmal aufnehmen.“ Sich mit jedem Kirschlorbeer oder Haselnussstrauch zu befassen, damit sei seine Verwaltung auch überfordert. Stattdessen werde auf Bäume und deren ökologische Wirkung abgehoben. Die Klarstellungen gäben der Stadt „mehr Rechtssicherheit“. Es habe Antragsteller gegeben, die „nicht einsichtig, sehr streitbar waren und wurde oft Haarspalterei betrieben“. So verspricht sich Geiger durch eine genauere Definition „mehr Sicherheit in Widerspruchsfällen“.
Nicht ganz geheuer war Müller-Hausser allerdings auch, dass die Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst auch Befreiungsanträge der Stadt selbst oder des Spitals prüfen und bewerten müsse. Hier könne es doch eine Befangenheit geben. „Unser Grünflächenamt ist nicht verdächtig, nicht die Ahnung zu haben, was Bäume angeht“, hielt Oberbürgermeister Jan Zeitler dem entgegen. „Hier sind wir in fachlichen Fragestellungen noch nie enttäuscht worden.“
Dass Fachabteilungen der Stadt in ihrer Zuständigkeit auch sonst eigene Anträge bearbeiteten, betonte Rolf Geiger. Auch ein Entwässerungsgesuch muss der örtlichen Satzung genügen. Hier müsse das Tiefbauamt eine Genehmigung aussprechen und grünes Licht geben.
Nicht jedem Bürger an Schutz von Bäumen gelegen
Wie wichtig die rechtliche Festsetzung ist und wie heikel dieses Thema selbst, zeigte sich an anderen Beispielen, wo dem einen oder anderen Bürger gar nicht am Schutz der Bäume gelegen ist. So waren mitten im Sommer einem aufmerksamen Überlinger vom Wasser aus auf einem Seegrundstück drei vertrocknete und dürr wirkende Birken aufgefallen.
Offensichtlich hatten die Eigentümer zuvor eine Fällung der Bäume beantragt, die ihnen das Baurechtsamt wohl versagt hatte. Da der gleichzeitige Tod der drei Birken unmittelbar am Wasser auffällig schien, schaltete sich irgendwann das Landratsamt ein. Die Ursache des Baumsterbens könnten sehr vielfältig sein, teilte die Behörde auf Anfrage des SÜDKURIER damals lediglich mit. Genaues wisse man nicht. Allerdings erließ das Landratsamt das Gebot für eine Ersatzpflanzung.
Ähnliche Beobachtungen machten vor einigen Jahren die Bewohner von Aufkirch, als plötzlich größere Bäume erkrankten, die in Blickrichtung See standen, oder Hobbylandwirte unterhalb der Hödinger Südsiedlung, wo Obstbäume gleich mehrmals hintereinander ganz offensichtlich und mutwillig geschädigt worden waren. Im Stadtgarten machten sich Unbekannte vor einigen Jahren in der Nähe der Therme sogar mit der Säge am störenden Grün zu schaffen.