Überlingen – Parken in Überlingen ist für sich genommen schon ein Thema. Denn Parkplätze sind knapp. Nun steht aber eine Diskussion mit einem pikanten Randaspekt auf der Tagesordnung. Es geht um den Handwerkerparkausweis, ein begehrtes Stück Papier, das zu privilegiertem Parken in der Altstadt berechtigt. Wer ihn besitzt, darf zu gewissen Anlässen im Parkverbot stehen und muss keine Parkgebühren zahlen. Im Amtsblatt der Stadt Überlingen wurde das Thema aufgerufen, "aus aktuellem Anlass", wie es in dem amtlichen Schrieb der Stadt heißt.

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Unmut von Anwohnern

Das Pikante daran: Den "aktuellen Anlass" bietet Reinhard A. Weigelt, FDP-Gemeinderat und Lebenspartner der Überlinger Ordnungsamtsleiterin. Weigelt besitzt seit Kurzem einen solchen Handwerkerparkausweis, was wiederum die auf den Plan ruft, die das Papier auch gerne hätten, es aber nicht bekommen. Und es ruft den Unmut von Anwohnern hervor, die in dem Vorgang einen Akt der Ungerechtigkeit erkennen.

Zeitler: "Keine Willkür"

Was sagt Oberbürgermeister Jan Zeitler als Vorsitzender des Gemeinderats und als Vorgesetzter der Ordnungsamtsleiterin dazu? Dass er sich zunächst auch gewundert habe, dass er in jedem Fall den Vorwurf der Willkür vermeiden wolle, und dass bei genauem Hinschauen sich herausgestellt habe, dass Weigelt den Ausweis zu Recht besitzt. "Der Vorwurf der Willkür ist unseriös", stellte Zeitler im Gespräch mit dem SÜDKURIER fest. "Wir haben klare Regelungen, wann ein Handwerkerparkausweis ausgegeben werden darf – Ladeninhaber bekommen keinen." Weigelt als Eventmanager bekomme ihn.

Kontrollen während der Ratssitzungen

Zeitler betonte, dass das Ordnungsamt streng darauf achten werde, dass die Ausweise nur verwendet werden, wenn der Inhaber eine Tätigkeit ausübt, die zur Nutzung des Ausweises berechtigt. Die Vollzugsbediensteten des Rathauses sind angehalten – das geht aus einem rathausinternen Schreiben hervor – insbesondere auch "mittwochabends im Umfeld des Rathauses" Kontrollen durchzuführen. Das ist als Hinweis darauf zu verstehen, dass Weigelt seinen Handwerkerausweis nicht während des Besuchs der Gemeinderatssitzung verwenden darf.

Peter Geissele warf ein Auge auf die Sache

Peter Geissele, der im Umfeld des Rathauses wohnt, beobachtete und fotografierte aber genau das: Weigelts Auto im Halteverbot während einer Ausschusssitzung des Gemeinderats. Er schilderte seine Beobachtung und hat gegen eine öffentliche Nennung seines Namens nichts einzuwenden: "Ich habe keine Angst, endlich mal wieder Personen auf die Füße zu treten, um ein bisschen Gerechtigkeit anzumahnen."

Und was sagt Weigelt dazu?

Für wie ungerecht hält Reinhard A. Weigelt diesen Fall? Für überhaupt nicht ungerecht, wie er im Gespräch mit dem SÜDKURIER sagte. Er sei von einem Eventmanager aus Ravensburg darauf aufmerksam gemacht worden, dass seine Branche zum Kreis der Berechtigten gehöre. "Ich muss meine Karre für die Ausübung meines Berufs in der Nähe haben", argumentierte er. "Ich kann ja meine Werkzeuge für tausende Euro nicht einfach auf dem Landungsplatz rumliegen lassen." Er habe den Ausweis ohne Rücksprache mit seiner Partnerin, der Ordnungsamtsleiterin, beim Bürgerbüro der Stadt beantragt – und erhalten. Für Weigelt ein ganz normaler Vorgang.

Parken während der Ratssitzungen im Halteverbot?

Wie war das aber nun mit Weigelts Auto im Parkverbot während der Gemeinderatssitzung? "Da war der Ausweis ja noch ganz neu für mich. Ich habe einfach vergessen, ihn umzudrehen." Hätte Umdrehen nicht bedeutet, im Halteverbot zu stehen? "Ja. Ich stehe während der Gemeinderatssitzung immer im Halteverbot." Aus gesundheitlichen Gründen bewältige er den Weg zu Fuß vom Parkhaus bis zum Rathaus nicht, weshalb er Strafzettel in Kauf nehme. "Ich zahle bei jeder Gemeinderatssitzung meinen Strafzettel."

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Wie oben vermerkt, gibt es da noch jene, die so einen Ausweis gerne hätten, ihn aber nicht bekommen. Zu ihnen zählen Helgard und Klaus Bühler, die in der Kessenringstraße ein Wohn- und Geschäftshaus besitzen. Regelmäßig würden sie mit Strafzetteln fürs Falschparken bedacht, wenn sie vor dem Haus zum Be- und Entladen von Waren stünden. Ein Handwerkerparkausweis sei ihnen ohne Begründung versagt worden, schreiben sie in einem Brief an OB Zeitler. Und eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner erhielten sie nicht, weil sie in diesem Haus nicht wohnen. Hilfsweise rufen die Bühlers den OB dazu auf, den Mitarbeitern vom Ordnungsamt die Entscheidungsbefugnis zuzugestehen, ein Knöllchen auch mal nicht zu verhängen.

In Wahrheit ein Döner

Diese Entscheidungsbefugnis gibt es. Sie sei mit dem Regierungspräsidium besprochen und für gut befunden worden, sagte Zeitler dem SÜDKURIER. Wobei er auch betont, dass "dieses innerstädtische Konfliktfeld", wie er es nannte, damit nicht aufgehoben ist. Es werde immer wieder vorkommen, dass jemand angeblich etwas anliefert, in Wahrheit aber nur einen Döner kauft. "Wo Menschen individuell tätig sind, wird es immer Konfliktfelder geben." Weiter sagte Zeitler: "Ich finde es bedauerlich, wenn argumentiert wird, der kriegt und ich nicht, und wenn damit versucht wird, Gleichheiten herzustellen, die es eben im Einzelfall nicht gibt."