Die Stadt reagiert auf dieses Problem mit einer Erhöhung der Zweitwohnungssteuer und mit einer Personalaufstockung (konkret: mit einer Teilzeitstelle) ab dem 1. April. „Die Ausschreibung der Stelle ist erfolgt“, teilte die Pressestelle der Verwaltung unlängst mit.

Stadt appelliert an Ehrlichkeit von Bürgern, Zweitwohnungsbesitzern und Gästen

Bislang war die Stadt auf freiwillige Meldungen angewiesen. Zuletzt habe es auch verstärkt Hinweise aus der Bevölkerung gegeben, seien es Nachbarn oder Miteigentümer, heißt es. An die Ehrlichkeit von Bürgern, Zweitbürgern und Gästen appelliert die Stadt jetzt wieder in allen Bereichen. „Wer Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss diese bei der Stadtverwaltung melden“, heißt es.

„Immer wieder stellen wir fest, dass einige Wohnungen, Ferienwohnungen oder Zimmer vermietet werden, ohne die Gäste bei der Gästemeldestelle anzumelden.“ Auch für die Vermietung von Unterkünften über Internetportale wie zum Beispiel airbnb, booking.com oder bodenseeferien.de gelte die Kurtaxensatzung der Stadt Überlingen.

Anfangs zahlte Anna Pellengahr rund 1000 Euro, nun sind es 4300 Euro

Unterdessen zieht der Unmut über die erhöhte Zweitwohungssteuer Kreise. Eine Zweitbürgerin, die sich eigenen Angaben zufolge korrekt gemeldet hatte, sich aber inzwischen über die mehrfach erhöhte Steuerquote ärgert, ist Anna Pellengahr aus Köln, die sich vor 13 Jahren eine Wohnung in der Friedhofstraße gekauft hatte. „Anfangs habe ich etwas über 1000 Euro bezahlt“, sagt sie. „Im vergangenen Jahr waren es etwa 3000 Euro.“ Für das Jahr 2020 seien ihr nun im Januar 4300 Euro in Rechnung gestellt worden. „Das sind in zehn Jahren ja über 40 000 Euro“, echauffiert sich die Kölnerin: „Die können doch nicht jedes Jahr die Steuer nach Belieben erhöhen.“

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Acht Widersprüche von Steuerpflichtigen gegen neue Zweitwohnungssteuersatzung

„Vielleicht klagt ja jemand dagegen,“ hofft die Kölnerin, „möglichst bis zum Bundesgerichtshof“. Mit der Vermutung, dass es Widerstand gegen die erhöhte Zweitwohnungssteuer gibt, liegt Pellengahr richtig. „Es sind aktuell acht Widersprüche von Steuerpflichtigen anhängig, die auf die neue Zweitwohnungssteuersatzung ab 01.01.2020 zurückzuführen sind“, ließ die Verwaltung auf Nachfrage mitteilen: „Über diese wurde bisher noch nicht entschieden.“

Neben der Steuer wird für Zweitwohnungsbesitzer auch Kurtaxe fällig

Auch die Kölner Zweitbürgerin fühlt sich nicht korrekt behandelt. Da sie eine große Familie mit zahlreichen Nichten und Neffen habe, verfüge sie inzwischen über rund 130 Quadratmeter Wohnfläche. „Doch wurde mir eine größere Fläche angerechnet“, sagt Anna Pellengahr. Noch mehr verwundert sie, dass sie nicht nur zur Zweitwohnungssteuer veranlagt wird, sondern auch Kurtaxe in Höhe von 175 Euro pro Jahr bezahlen soll. „Das widerspricht sich aus meiner Sicht“, erklärt sie, „entweder ich gehöre dazu oder ich gehöre nicht dazu.“

Doch auch die Kurtaxe wird von der Stadt rechtmäßig erhoben. In der Satzung sind Zweitwohnungsbesitzer neben Dauercampern ausdrücklich erwähnt. Sie werden nach den derzeit gültigen Festsetzungen aus dem Jahr 2017 allerdings nicht nach Tagessätzen und der konkreten Aufenthaltszeit, sondern mit einer Pauschale von 175 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten.

Aktuell 634 gemeldete Zweitwohnungen

Dass Überlingen nach aktuellem Stand 634 gemeldete Zweitwohnungen hat, wundert die Kölnerin allerdings ebenfalls. „Das ist schon sehr viel“, sagt Anna Pellengahr und macht gleich zwei Vorschläge: „Die Stadt könnte doch mit der Zweitwohnungssteuer neue Wohnungen bauen.“ Und sie könne einen Unterschied machen zwischen langjährigen Zweitbürgern und denen, die erst jetzt kommen.

Viele Anträge seit Beschluss der Zweckentfremdungssatzung

Die Nachfrage ist tatsächlich ungebrochen, wie die Erfahrungen der Verwaltung belegen. Seit dem Beschluss der Zweckentfremdungssatzung im Februar 2019 seien schon 120 Anträge auf Genehmigung einer Ferienwohnung eingegangen. Davon hätten allerdings nur 51 die Voraussetzungen der Satzungen erfüllt und wurden genehmigt – als Ersatzwohnung oder als Übergangsregelung.

Geschlossene Läden am helllichten Tag: Ein häufiges Bild an vielen Stellen in der Stadt.
Geschlossene Läden am helllichten Tag: Ein häufiges Bild an vielen Stellen in der Stadt. | Bild: Hanspeter Walter

Zahlreiche Immobilienbesitzer wollen Wohnraum in Ferienwohnungen umwandeln

Die bisherige Bearbeitung der zahlreichen Anträge und Anfragen habe gezeigt, dass nach wie vor ein großes Interesse von Immobilienbesitzern bestehe, „bestehenden Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwandeln“. Gerade die Zweckentfremdungssatzung sei daher ein „wichtiges Regulativ“.

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Verstöße gegen Zweckentfremdungssatzung können zu hohen Geldbußen führen

Da die Anträge in der Regel vor der Umwandlung von Wohnraum zur beabsichtigten Ferienwohnungsnutzung gestellt würden, liege zunächst kein Verstoß vor. „Bislang ist lediglich ein Fall bekannt, bei dem trotz Ablehnung eine Ferienwohnungsnutzung erfolgt sein soll“, erklärt die Pressestelle. Die Prüfung dieses Vorganges sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung können mit einer Geldbuße bis 50 000 Euro geahndet werden.