Verdorbene Lebensmittel, Ratten, Kakerlaken: Was Lebensmittelkontrolleure immer wieder in einem Restaurant in Friedrichshafen vorfinden, ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsgefährdend. Seit 2017 wurden deshalb bereits mehrfach Geldbußen in der Höhe zwischen 3000 und 5000 Euro gegen den Geschäftsführer verhängt. Verbessert hat sich die Situation aber offenbar nicht.
Im Juli 2019 wurden die Kontrolleure erneut fündig: Ungeziefer, Fliegen im Lager und Lebensmittel, die über Nacht ohne Kühlung in der Küche vor dem Kühlhaus gelagert worden und deshalb mit Keimen belastet waren. Diesmal fiel das Bußgeld höher aus: 12 500 Euro. Gegen die Höhe des Bescheides legte der Geschäftsführer des Lokals Einspruch ein. So landete die Angelegenheit nun am Amtsgericht Tettnang.
Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass nur ein halbes Jahr später, also im Dezember 2020, erneut eine Kontrolle stattgefunden hat. Neben einem weiteren Bußgeldbescheid hatte diese sogar eine kurzfristige Schließung des Restaurants, das zu diesem Zeitpunkt coronabedingt ohnehin nur ausliefern durfte, zur Folge.
Richterin reduziert Bußgeld auf 10.000 Euro
„Seit der Aufnahme des Betriebs gab es keine Kontrolle, bei der ich keine Kakerlaken gefunden haben“, sagte ein Lebensmittelkontrolleur vor Gericht aus. Strafverteidiger Gerd Pokrop argumentierte: „Das Bußgeld ist deutlich zu hoch, weil es sich gegen einen angestellten Geschäftsführer wendet, dem vom Gehalt nur etwa 1800 Euro bleiben, davon muss er leben.“
Da der Gastronom Kinder hat, beteuerte, weitere Kühlschränke gekauft zu haben und seine Mitarbeiter jetzt auch in unregelmäßigen Abständen zu schulen, reduzierte Richterin Franziska Fischer-Missel die Strafe auf 10.000 Euro. Allerdings hat der Mann außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.
„Es besteht der Eindruck, dass Bußgelder wirkungslos sind“
Das Wiedersehen mit den Kontrolleuren könnte aber noch weitaus unangenehmere Folgen für den Gastronomen haben. „Offensichtlich ist der Mann nicht in der Lage, aus den Kontrollen zu lernen. Es besteht der Eindruck, dass Bußgelder wirkungslos sind“, sagte Michael Bussek, Leiter des Rechts- und Ordnungsamts Bodenseekreis.
Er ziehe in Erwägung, die Stadt Friedrichshafen „im Interesse aller“ zu involvieren, um herauszufinden, ob eine Betriebsschließung möglich ist oder ob vielleicht sogar ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden muss. „Es macht keinen Sinn, hier einen Bußgeldbescheid nach dem anderen zu erlassen.“