Vier Monate nach dem ersten Urteil im Streit um die Zeppelin-Stiftung begründet das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen nun seine Entscheidung. Auf 51 Seiten legt das Gericht umfassend dar, warum die 6. Kammer die Klage der Stifter-Nachfahren abgewiesen hat. Bereits einen Tag nach der Verhandlung am 23. Januar stand das Urteil aber bereits fest: Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn hätten kein Recht zu klagen und diesen Prozess zu führen. Nach Ansicht der Kammer haben sie „keine gerichtlich durchsetzbaren Ansprüche gegen die Stiftungsaufsicht auf Restituierung der Stiftung“.

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Die Stifter-Nachfahren haben das Land Baden-Württemberg verklagt. Im Kern geht es um die Wiederherstellung der einst selbständigen Zeppelin-Stiftung, bevor sie 1947 aufgelöst wurde. Der Urenkel des einstigen Luftschiffpioniers hält die Rechtsverordnung, mit dem das Stiftungsvermögen damals an die Stadt fiel, für nichtig.

Kern der Klage noch kein Thema

Um den inhaltlichen Streit ging es in der ersten Instanz vor Gericht jedoch nicht, sondern lediglich um die Klagebefugnis. Und die hat die 6. Kammer des VG Sigmaringen verneint und damit die Rechtsauffassung der Regierungspräsidiums Tübingen bestätigt. Dies lehnte 2016 die Anträge der Kläger ab, die Zeppelin-Stiftung wieder als rechtlich selbständig einzusetzen und damit dem Einfluss der Stadt Friedrichshafen zu entziehen.

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Für die Kläger selbst ist das Urteil erwartungsgemäß ausgefallen. „Wir deuten es dennoch als Erfolg, weil das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen hat. Diesen Weg werden wir nun beschreiten“, teilte Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin auf Nachfrage mit.

Kläger sieht in höheren Instanzen „gute Aussichten“

Dieser nicht nur für seine Familie, sondern auch für das deutsche Stiftungswesen wichtige Fall werde nicht in Sigmaringen entschieden, sondern vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Dort überall sehen wir gute Aussichten, diese Klage letztlich zu gewinnen“, sagt er.

Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin | Bild: Cuko, Katy

Das sehen die Prozessvertreter der Stadt, die dem Verfahren als Trägerin der Zeppelin-Stiftung beigeladen waren, anders. „Die Berufung wurde mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage möglicher Notklagerechte Dritter im Stiftungsaufsichtsrecht zugelassen“, erklärt Christoph Schöneberger, einer der Rechtsanwälte der Stadt, in einer Pressemitteilung des Rathauses.

Prozessvertreter der Stadt optimistisch

Das Gericht mache in der Begründung seines Urteils aber sehr deutlich, dass ein solches Notklagerecht nach dem geltenden Recht hier ausgeschlossen sei. „Die endgültige Bestätigung der geltenden Rechtslage ist nach den unablässigen Klagen der von Brandenstein-Zeppelins auch für die Zeppelin-Stiftung durchaus sinnvoll“, so Schöneberger. Der Kläger habe aber auch im Berufungsverfahren mit seinem Ansinnen, Einfluss auf die Zeppelin-Stiftung zu erhalten, keine Aussicht auf Erfolg. Es stehe ihm jedoch frei, den Rechtsstreit fortzusetzen und die Gerichte weiter zu beschäftigen.